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EN 1993-6 enthält Regeln für die Tragwerksbemessung von Kranunterstützungen. EN 1993-6 ist anwendbar für die Kranunterstützungen, insbesondere für Kranbahnträger innerhalb und außerhalb von Gebäuden von: a) Brückenlaufkranen, entweder: - Laufkrane; - Hängekrane; b) Einschienenkatzen. EN 1993-6 ist nicht für die Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen nach EN 16851 anwendbar. Zusätzlich werden Regeln für Zubehörteile von Kranbahnen einschließlich Kranschienen, bauliche Fahrbahnendbegrenzungen, Horizontalhalterungen und Horizontalträger und für die Kranbahnunterstützung angegeben. EN 1993-6 gilt nicht für Krane und alle anderen beweglichen Teile. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-08-01 AA "Kranbahnen (SpA zu CEN/TC 250/SC 3/WG 19)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).