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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-14 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Trampoline für den häuslichen Gebrauch, ihre Einstiegshilfen und ihre Sicherheitsnetze fest, die für den Gebrauch im Freien und/oder im Innenbereich über Bodenniveau durch eine Person vorgesehen sind. Vom Anwendungsbereich dieses europäischen Norm-Entwurfes ausgeschlossen sind: - Trampoline zum Gebrauch als Turngeräte, enthalten in EN 13219; - schwimmende aufblasbare Trampoline, enthalten in Normenreihe EN 15649; - Trampoline zum Gebrauch auf öffentlichen Spielplätzen; - Trampoline mit einstellbarer Neigung; - aufblasbare Trampoline; - Fitnesstrampoline, einschließlich Trampoline für medizinische Anwendungen; - Trampoline mit zusätzlichen Merkmalen, zum Beispiel Zelte, Basketball-Ring; - ebenerdig eingegrabene Trampoline für den häuslichen Gebrauch. Diese Änderung betrifft die Prüfung der Durchbiegung der Sprungmatte. EN 71-14:2014/prA1:2016 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat von DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-14:2017-11 , DIN EN 71-14:2019-03 .