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Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 10-1: Einteilung der Bereiche - Gasexplosionsgefährdete Bereiche (IEC 31J/396/CDV:2025); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60079-10-1:2025

Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]

DIN EN IEC 60079-10-1:2026-05 - Entwurf

VDE 0165-101:2026-05

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 10-1: Einteilung der Bereiche - Gasexplosionsgefährdete Bereiche (IEC 31J/396/CDV:2025); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60079-10-1:2025

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 10-1: Classification of areas - Explosive gas atmospheres (IEC 31J/396/CDV:2025); German and English version prEN IEC 60079-10-1:2025
Erscheinungsdatum
2026-04-10
Ausgabedatum
2026-05
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
243

108,65 EUR inkl. MwSt.

101,54 EUR exkl. MwSt.

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2026-04-10
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2026-05
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243

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Einführungsbeitrag

Zum Anwendungsbereich dieses Dokuments gehört unter anderem: Dieser Teil von IEC 60079 befasst sich mit der Einteilung in Zonen, in denen Gefährdungen durch brennbare Gase oder Dämpfe auftreten könnten. Die daraus resultierende Einteilung dient als Grundlage für die ordnungsgemäße Auslegung der Anlage sowie für die Auswahl, die Installation, den Betrieb, die Inspektion, die Instandhaltung und die Reparatur von Einrichtungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Dieses Dokument ist zur Anwendung in Zonen vorgesehen, in denen durch das Vorhandensein von brennbaren Gasen oder Dämpfen als Gemisch mit Luft Entzündungsgefahr bestehen könnte. In jeder Prozessanlage könnten, unabhängig von deren Größe, noch zahlreiche andere Zündquellen vorhanden sein als solche, die mit Geräten zusammenhängen. Um in diesem Zusammenhang Sicherheit zu bieten, sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Dieses Dokument ist zur Beurteilung im Hinblick auf andere Zündquellen anwendbar, aber in manchen Anwendungen ist es notwendig, andere Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen. Zum Beispiel könnten größere Entfernungen für offene Flammen anwendbar sein, wenn Genehmigungen für Heißarbeiten in Betracht kommen. Es gibt unter anderem folgende Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments: Dieses Dokument gilt nicht für: - schlagwettergefährdete Bergwerke; - die Verarbeitung und Herstellung von Sprengstoffen; - katastrophale Fehler oder seltene Fehlfunktionen, die über das Konzept der in diesem Dokument behandelten gewöhnlichen Situationen hinausgehen (siehe 3.8.3 und 4.7); - für medizinische Zwecke genutzte Räume; - Wohnhäuser; - Zonen, in denen aufgrund der Anwesenheit brennbarer Stäube oder brennbarer Flusen eine Gefahr entstehen könnte, aber die Grundsätze der Bewertung eines hybriden Gemisches verwendet werden können (siehe auch IEC 60079-10-2 [22]). Ein zusätzlicher Leitfaden für hybride Gemische ist in Anhang H bereitgestellt. Brennbare Nebel könnten sich zur gleichen Zeit bilden oder vorhanden sein wie brennbare Dämpfe. In einem solchen Fall könnte die strikte Anwendung der Angaben in diesem Dokument nicht geeignet sein. Brennbare Nebel könnten sich auch dann bilden, wenn Flüssigkeiten, die wegen ihres hohen Flammpunkts als nicht gefährlich angesehen werden, unter Druck freigesetzt werden. In diesen Fällen sind die Einteilungen und Angaben in diesem Dokument nicht anwendbar. Informationen über die Entflammbarkeit von Nebeln sind in Anhang G enthalten. Atmosphärische oder Umweltbedingungen schließen Abweichungen von den Bezugswerten 101,3 kPa (1013 mbar) und 20 °C (293 K) nach oben und nach unten ein, sofern diese Abweichungen eine zu vernachlässigende Auswirkung auf die Explosionseigenschaften der brennbaren Stoffe haben. Die atmosphärischen oder Umgebungsbedingungen entsprechen nicht den normalen (oder Standard-)Bedingungen anderer relevanter Normen (beispielsweise liegen die IUPAC-Standardtemperatur und der Standarddruck STP bei 0 °C und 101 325 Pa). In diesem Dokument werden die Folgen einer Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht berücksichtigt, außer wenn eine Zone so klein ist, dass eine Zündung vernachlässigbare Folgen hat (siehe 3.4.8 und 4.6.2). Typische Anwendungsbeispiele des Dokuments sind unter anderem: - Einteilung mittels der Freisetzungsquelle; - Explosionsrisikobewertung; – Betrachtungen zur Fremdbelüftung.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN IEC 60079-10-1 (VDE 0165-101):2022-02 und DIN EN IEC 60079-10-1 Berichtigung 1 (VDE 0165-101 Berichtigung 1):2026-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung Abschnitt 5.3.2 bzgl. „niedriger oder mittlerer Druck“, Streichen „der festen Druckwerte (100 kPa bis 200 kPa) und neue Formulierung des zweiten Absatzes; b) neue Formulierung der Anmerkung in Abschnitt 6.1; c) Ergänzung von Anmerkung 3 und Anmerkung 4 in Abschnitt 6.2, um die Rolle des Prinzips von Le Chatelier bei der Bestimmung der LFL zu erläutern; d) Einführung von Bild A.6 und Bild A.7 in Anhang A.3; e) Hinzufügen eines neuen ersten Absatzes in Anhang B.7.3; f) Hinzufügen einer neuen Anmerkung in Anhang B.7.3; g) Hinzufügen einer neuen Anmerkung 7 zu Gleichung B.6 in Anhang B.7.3; h) Korrektur der Gleichungen B.7 und B.8 in Anhang B.7.3 auf den genaueren Wert von pa; i) Änderung Diagramm in Bild B.2 in Anhang B.7.3 für die Windgeschwindigkeit uw = 1 m/s; j) Änderung Anhang C.3.4 bzgl. uw; k) neue Formulierung des vierten Absatzes in Anhang C.3.4 zum besseren Verständnis; l) neue Formulierung der unteren Zelle von Tabelle C.1 in Anhang C.3.4; m) Hinzufügen eines Hinweises unter Bild C.1 in Anhang C.3.5; n) Änderung der Gleichung C.1 in Anhang C.3.6.2; o) Änderung der Gleichung hinter C.1 in Anhang C.3.6.2 und neue Nummerierung der folgenden Gleichungen; p) Änderung des letzten Satzes im ersten Absatz in Anhang C.5.2 inklusive Hinweis bzgl. „Einsickern“; q) umfassende Änderung von Tabelle D.1 in Anhang D.2; r) Hinzufügen einer Reihe von Änderungen in den Berechnungsbeispielen in Anhang E, um den vorherigen Änderungen in den betreffenden Gleichungen zu entsprechen; s) im Anhang E zeigen Bild E.3, Bild E.7 und Bild E.10 die geänderte Zoneneinteilung; t) im Anhang E zeigen Bild E.6 und Bild E.9 die geänderten explosionsgefährdeten Abstände; u) im Anhang E Löschung des vorherigen Bild E.12 und neue Nummerierung der darauffolgenden Bilder; v) im Anhang G Änderung des Titels „Brennbarer Nebel“ in „Nebel“; w) im Anhang G.6 Hinzufügen von Anmerkung 2 und neue Nummerierung der Anhänge; x) Anhang H wurde in ein Unterstützungsdokument [35] verschoben; y) Sicherheitsfaktor k wurde in Anhang I.2 in Gleichung (I.1) eingefügt; z) Anhang K wurde in ein Unterstützungsdokument [36] verschoben.

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