Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
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Dieser Teil von IEC 62133 legt Anforderungen und Prüfungen für den sicheren Betrieb tragbarer gasdichter Lithium-Sekundärzellen und -batterien mit nicht-säurehaltigen Elektrolyten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung fest, die in tragbaren Geräten eingesetzt werden. In diesem Teil 2 werden ausschließlich Batterien mit einem auf Lithium basierenden elektrochemischen System behandelt. Festlegungen für Nickel basierte Systeme sind in Teil 1 enthalten. Dieses Dokument behandelt Anforderungen für den sicheren Betrieb tragbarer gasdichter Lithium-Sekundärzellen und -batterien mit nicht-säurehaltigen Elektrolyten, die in tragbaren Geräten eingesetzt werden. Diese Norm legt Mindestanforderungen für die Störempfindlichkeit von Zellen und Batterien in Bezug auf Missbrauch und Umgebungseinflüsse, denen diese Zellen und Batterien bei Handhabung, Transport und Lagerung möglicherweise ausgesetzt werden, fest, erhebt jedoch nicht den Anspruch, diese Auswirkungen in bestimmten Anwendungen zu berücksichtigen, welche den Anforderungen der Kombination aus Batterie und Endverbrauchergerät in den Normen zu Endverbrauchergeräten vorbehalten bleiben. Diese Norm geht nicht auf die funktionale Sicherheit der elektronischen und programmierbaren elektronischen Batteriesteuerungen ein. Knopfzellen mit einem in Übereinstimmung mit IEC 61960-4:2024 gemessenen Innenwiderstand von mehr als 3 Ω sowie daraus hergestellte Batterien liegen nicht im Anwendungsbereich dieses Dokuments. Die Anweisungen zur Verhinderung versehentlichen Verschluckens dieser Knopfzellen sind in IEC 60086-4:2025 festgelegt. Im Fall wiederverwendeter, einem neuen Zweck zugeführter oder Second-Life-Lithium-Sekundärzellen und -batterien sollten zusätzliche Anforderungen und Prüfungen in Betracht gezogen werden. Typische Anwendungsbeispiele sind Handgeräte wie Smartphones, Tablet-PCs, Audio-/Video-Abspielgeräte und vergleichbare Geräte, außerdem transportable Geräte wie Notebook-Computer, CD-Abspielgeräte, bewegbare Einrichtungen mit einer Masse von 18 kg oder weniger, welche nichts ortsfest sind, oder ausgestattet sind mit Rädern, Rollern oder anderen Mitteln zur Unterstützung der Bewegung durch eine Person. Weitere Beispiele sind elektrische Werkzeuge, elektromotorisch unterstützte Fahrräder, Videokamers für gewerbliche Zwecke und vergleichbare Einrichtungen.
Gegenüber DIN EN 62133-2 (VDE 0510-82):2022-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dieses Dokument wurde umfassend überarbeitet und strukturell sowie inhaltlich aktualisiert; der Anwendungsbereich wurde präzisiert und Verweisungen sowie Begriffe wurden aktualisiert und erweitert. b) Anforderungen wurden neu gegliedert und klar zwischen verpflichtenden und informativen Inhalten getrennt; nicht verbindliche Empfehlungen wurden in informative Anhänge ausgelagert und technische Kriterien angepasst bzw. ergänzt. c) Prüfanforderungen wurden wesentlich erweitert und differenziert, insbesondere durch neue bzw. überarbeitete Prüfungen zur vorhersehbaren Verwendung und Fehlanwendung sowie durch zusätzliche Bewertungsoptionen. d) Weitere Anpassungen betreffen Sicherheitsangaben, Kennzeichnung und Ladebedingungen. e) Anhänge wurden überarbeitet und erweitert, um aktuelle technologische Entwicklungen und zusätzliche Prüf- und Spezifikationsaspekte abzudecken.