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Dieses Dokument legt die Kennzeichnung, Bezeichnung, Maße, Prüfungen und Anforderungen an wiederaufladbare, geschlossene, prismatische Nickel-Cadmium-Einzelzellen und aus ihnen bestehende Batteriesysteme fest, die über besondere Einrichtungen verfügen, um eine teilweise oder unter sehr speziellen Bedingungen eine vollständige Gas-Rekombination zu ermöglichen. Wenn eine IEC-Norm vorliegt, welche Prüfbedingungen und Anforderungen für Zellen festlegt, die in Sonderanwendungen verwendet werden und die im Widerspruch zu diesem Dokument steht, dann muss der vorliegenden IEC-Norm Vorrang gegeben werden. Gegenüber DIN EN 62259:2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; b) die Normativen Referenzen wurden aktualisiert; c) in Abschnitt 5.2 wurde eine optionale Bezeichnung der Zellen eingeführt; d) in Abschnitt 5.4 wurde ein neues Kapitel „Batteriebezeichnung“ hinzugefügt; e) Abschnitt 5.6 „Sicherheitsempfehlungen wurde erweitert; f) Abschnitt 7 wurde für Zellen spezifiziert und die „Ladeverfahren für Prüfzwecke“ unter Abschnitt 7.2 stark erweitert; g) die Abschnitte zu „Entladeverhalten“, „Haltbarkeit“ und „Prüfung des Wirkungsgrades der Gas-Rekombination“ wurden stark überarbeitet und erweitert; h) es wurden neue Abschnitte 10 „Anforderungen auf Batterieebene“ und 11 „Leistungsanforderungen an das Batteriesystem“ hinzugefügt; i) es wurden neue normative Anhänge A „CCCV Lademethode“ und B „Dokumentation der Überprüfung des Nickel-Cadmium-Ladeverhaltens“ hinzugefügt; j) es wurden neue informative Anhänge C „Informationen zur Batteriestruktur“ und D „Erklärung zur Repräsentativität der Zellmodellreihe für die Prüfung“ hinzugefügt. Diese Art von Batterien werden überwiegend in der Notstromversorgung und in der Bahntechnik eingesetzt.
Gegenüber DIN EN 62259:2004-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; b) die Normativen Referenzen wurden aktualisiert; c) in Abschnitt 5.2 wurde eine optionale Bezeichnung der Zellen eingeführt; d) in Abschnitt 5.4 wurde ein neues Kapitel „Batteriebezeichnung“ hinzugefügt; e) Abschnitt 5.6 „Sicherheitsempfehlungen wurde erweitert; f) Abschnitt 7 wurde für Zellen spezifiziert und die „Ladeverfahren für Prüfzwecke“ unter Abschnitt 7.2 stark erweitert; g) die Abschnitte zu „Entladeverhalten“, „Haltbarkeit“ und „Prüfung des Wirkungsgrades der Gas-Rekombination“ wurden stark überarbeitet und erweitert; h) es wurden neue Abschnitte 10 „Anforderungen auf Batterieebene“ und 11 „Leistungsanforderungen an das Batteriesystem“ hinzugefügt; i) es wurden neue normative Anhänge A „CCCV Lademethode“ und B „Dokumentation der Überprüfung des Nickel-Cadmium-Ladeverhaltens“ hinzugefügt; j) es wurden neue informative Anhänge C „Informationen zur Batteriestruktur“ und D „Erklärung zur Repräsentativität der Zellmodellreihe für die Prüfung“ hinzugefügt.