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Dieses Dokument gibt Empfehlungen für und legt Anforderungen an acht Klassen von Bohrlochzementen fest, einschließlich chemischer und physikalischer Anforderungen und Verfahren für physikalische Prüfung. Dieser Teil von ISO 10426 gilt für Bohrlochzemente der Klassen A, B, C und D, die als Produkte aus gemahlenen Klinkern für Portlandzement, gegebenenfalls mit Calciumsulfat als Zumahlstoff, gewonnen werden. Für die Herstellung von Zementen dieser Klassen können Zusatzstoffe für die Verarbeitung verwendet werden. Bei der Herstellung von Zement der Klasse D können geeignete Abbindeverzögerer zugemahlen oder beigemischt werden. Dieser Teil von ISO 10426 gilt auch für Bohrlochzemente der Klassen G und H, die als Produkte aus gemahlenen Klinkern ohne Zusatzstoffe außer eine oder mehrere Formen von Calciumsulfat, Wasser oder chemische Zusatzstoffe, die zur Reduktion von Chrom(VI) gefordert sind, gewonnen werden. Dieser Teil von ISO 10426 gilt auch für Bohrlochverbundzemente der Klassen K und H, die als Produkte durch Zumahlen von Klinker für Portlandzement und einer oder mehreren Formen von CaSO4 mit festgelegten Verbundbestandteilen oder durch spätere Beimischung von getrennt hergestelltem Portlandzement und getrennt verarbeiteten festgelegten Verbundbestandteilen gewonnen werden. Dieses Dokument ist eine Ergänzung zu API Spec 10A, 25. Ausgabe (2019) und dessen Addendum 1 (November 2019) sowie Addendum 2 (August 2022), deren Anforderungen mit den in diesem Dokument festgelegten Ausnahmen gelten. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 109-00-01-03 AK "Bohrspülungen, Komplettierungsflüssigkeiten, Bohrlochzemente und Behandlungsflüssigkeiten - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 3" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG).
Gegenüber DIN EN ISO 10426-1:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) strukturelle Neuorganisation des gesamten Dokuments, sodass dieses Dokument eine Ergänzung zu API Spec 10A, 25. Ausgabe (2019) ist, deren Anforderungen mit den Ergänzungen und Ausschlüssen nach diesem Dokument gelten; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Bestimmung des Treibhauspotenzials (GWP, en: Global warming potential) von Tiefbohrzementen.