Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
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Dieses Dokument legt zwei Zulässigkeitsgrenzen für die Ultraschallprüfung, bekannt als Zulässigkeitsgrenze 2 (AL 2) und Zulässigkeitsgrenze 3 (AL 3), von voll durchgeschweißten Schweißnähten in ferritischen Stählen fest, die den Bewertungsgruppen von ISO 5817 entsprechen. Diese Zulässigkeitsgrenzen sind anwendbar für Prüfungen, die nach ISO 17640 durchgeführt werden. Dieses Dokument gilt für die Prüfung von Schmelzschweißverbindungen in metallischen Werkstoffen mit geringer Schallschwächung (vor allem die durch Streuung verursacht) im Wanddickenbereich von 8 mm bis 100 mm. Es gilt bevorzugt für Schweißverbindungen mit vollständiger Durchschweißung, bei denen sowohl die Grundwerkstoffe als auch das Schweißgut ferritisch sind. Es kann auch für andere Schweißnahttypen, andere Werkstoffe und Wanddicken angewendet werden, vorausgesetzt, die Prüfungen wurden unter entsprechender Berücksichtigung von Geometrie und akustischen Eigenschaften des Bauteils durchgeführt und es kann eine Prüfempfindlichkeit erreicht werden, mit der die Zulässigkeitsgrenzen dieses Dokuments angewendet werden können. Die Nennfrequenz für die nach diesem Dokument verwendeten Prüfköpfe liegt bei 2 MHz bis 5 MHz, sofern nicht die Schallschwächung oder Anforderungen an eine erhöhte Auflösung andere Frequenzen erfordern. Die Anwendung dieser Zulässigkeitsgrenzen bei Prüfungen mit Frequenzen außerhalb des genannten Bereichs bedarf zuvor einer kritischen Betrachtung. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-11-12 AA "Ultraschallprüfung" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Gegenüber DIN EN ISO 11666:2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) Abschnitt 5 wurde ausführlicher beschrieben; c) Unterabschnitt 6.5 wurde ausführlicher beschrieben.