Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]
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Dieses Dokument legt Verfahren für die Beurteilung von Stabilität und Auftrieb von intakten (d. h. unbeschädigten) Wasserfahrzeugen fest. Ebenfalls sind darin die Auftriebseigenschaften solcher Wasserfahrzeuge erfasst, die anfällig gegen Vollschlagen sind. Die Beurteilung der Stabilitäts- und Auftriebseigenschaften nach diesem Dokument erlaubt es, dem Wasserfahrzeug eine Entwurfskategorie (A, B, C oder D) zuzuordnen, die seinen Stabilitäts- und Auftriebseigenschaften entspricht. Dieses Dokument ist grundsätzlich auf kleine Wasserfahrzeuge, die durch Muskelkraft oder Motor angetrieben werden, anwendbar. In Bezug auf bewohnbare Mehrrumpfboote beinhaltet dieses Dokument die Bewertung der Anfälligkeit gegen Kenterung, die Definition funktionsfähiger Fluchtmöglichkeiten und Anforderungen an die Schwimmfähigkeit im gekenterten Zustand (kieloben). Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 132-08-01 AA "Kleine Wasserfahrzeuge" in der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT).
Gegenüber DIN EN ISO 12217-1:2026-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die nicht auf Segelboote bezogenen Teile in ISO 12217-3:2015 wurden in dieser Norm zusammengefasst; b) die Begriffe wurden zum Zweck der Klarstellung aktualisiert, insbesondere: - "voll/teil gedecktes Boot" wurde aktualisiert auf "Grad des Deckschutzes"; - "Rezess-Restpegel" wurde aktualisiert zu "Rezess-Restpegel für die Auswirkung freier Oberflächen"; - die Begriffe wurden in alphabetischer Reihenfolge neu angeordnet; c) Abschnitt 5: Die Einträge 5.1, 5.2, 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 wurden zum Zweck der Klarstellung abgeändert; d) 6.1 wurde zum Zweck der Klarstellung abgeändert; e) 6.4: Der gesamte Unterabschnitt wurde zum Zweck der Klarstellung und einfacheren Anwendung abgeändert; f) 6.7 wurde zum Zweck der Klarstellung abgeändert; g) Anhang A: Zur Klarstellung über Flutungsöffnungen wurde ein neuer Anhang hinzugefügt; h) die Zusammenfassung der Anforderungen in Anhang I wurde entfernt; i) die Arbeitsblätter in Anhang J wurden entfernt.