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Die In-situ-Gammaspektrometrie ist eine effektive Methode um eine schnelle Einschätzung über die Aktivität im Boden und die dadurch erzeugte Ortsdosisleistung des vorliegenden Radionuklids zu erhalten. Sie ist ein leistungsfähiges Messverfahren zur nuklidspezifischen Bestimmung gammastrahlender Radionuklide im und auf dem Boden. Sie stellt eine Direktmessmethode dar, bei der die im Allgemeinen sehr zeit- und arbeitsaufwändige Probenentnahme entfällt. Die quantitative Auswertung der aufgenommenen Impulshöhenspektren setzt jedoch die Auswahl geeigneter Messflächen voraus. Zudem sind Kenntnisse über bestimmte physikalische Eigenschaften des Bodens sowie über die Verteilung der Radionuklide im Boden erforderlich. DIN EN ISO 18589-7 (VDE 0493-4-5897) gilt für transportable In-situ-Gammaspektrometer-Systeme mit Germanium- oder Szintillationsdetektoren zur schnellen Aktivitätsbestimmung künstlicher und natürlicher Radionuklide im und auf dem Boden. Sie kann auch zur Aktivitätsbestimmung bei Freigabemessungen bei kerntechnischen Anlagen, z. B. an Gebäudestrukturen und Bodenflächen, angewendet werden. Die Norm wird sowohl zur Messung natürlicher als auch künstlicher Radionuklide, die auf der Oberfläche und im Boden vorkommen, angewendet. Die In-situ-Gammaspektrometrie umfasst weitere Anwendungen wie Messen von kontaminierten Böden (Altlasten) und bei Umweltsanierungen, Erfassen luftgetragener künstlicher Radionuklide, Ermitteln der Höhe einer Strahlenexposition in Gebäuden oder Erkennen von Radionukliden während des Abfallentsorgungsprozesses. Liegen keine hinreichend genauen Kenntnisse zur Verteilung des zu bestimmenden Radionuklids in der Umwelt (Fremdbeiträge, unbekannte Verteilung im Boden) oder sehr hohe Photonenflussdichten (Totzeitproblematik) vor, so kann das Verfahren im Allgemeinen nicht mehr eingesetzt werden.
Gegenüber DIN EN ISO 18589-7 (VDE 0493-4-5897):2016-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) B.10: Korrektur der Informationen in Bezug auf die Aktivitätskonzentration von 40K; b) E.2 und E.6: Korrektur der Gleichungen (E.5) und (E.11); c) F.4: Korrektur von β, entsprechend den numerischen Werten im Beispiel; d) F.6: Änderung von β = 50 g cm−2 in β = 50 kg m−2; e) G.3, Tabelle G.3, Fußnote 1: Änderung von 1 g cm–2 = 10 kg cm–2 in 1 g cm–2 = 10 kg m–2.