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Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für einspindelige senkrechte Tischfräsmaschine des (wie in 3.1 definiert), die zum Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konstruiert sind, für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und im Folgenden auch als "Maschine" bezeichnet werden. Dieses Dokument behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschine bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter den vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen zutreffen. Dieses Dokument ist auch für die anderen Lebenszyklusphasen der Maschinen anwendbar. Transport, Montage, Einstellungen, Instandhaltung, Deaktivierung, Demontage und Verschrottung. Dieses Dokument ist auch für Maschinen anwendbar, die mit einer oder mehreren der folgenden Vorrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregate ausgestattet sind, deren Gefährdungen behandelt wurden: a) Einrichtung zur vertikalen Einstellung des Aufnahmedorns; b) Einrichtung zum Schrägstellen des Aufnahmedorns; c) Einrichtung zum Befestigen eines von Hand bewegten Schiebetisches zum Zapfenschneiden/Schlitzen; d) Glasleisten-Trenneinheit; e) einstellbare Tischeinlage; f) Einrichtung zur Änderung der Spindeldrehrichtung; g) Einrichtung zur Befestigung von Schaftwerkzeugen am Aufnahmedorn; h) auswechselbare Aufnahmedorne; i) Werkzeug- oder Aufnahmedorn-Schnellwechselsystem; j) abnehmbarer Vorschubapparat; k) Unterstützung für den abnehmbaren Vorschubapparat durch kraftbetätigte Einstellungen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)" im DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM).
Gegenüber DIN EN ISO 19085-6:2025-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Art der Verweisung von diesem Dokument auf ISO/DIS 19085-1:2025 sowie deren Erläuterung in der Einleitung wurden vereinfacht und an die ISO-Formulierungsregeln angepasst; b) die Nachweisverfahren am Ende jedes Unterabschnitts wurden gestrichen, da sie selbsterklärend sind; c) 4.2, 7.2 und 7.3 wurden neu angeordnet, um der neuen Untergliederung in ISO/DIS 19085-1:2025 zu folgen; d) 5.4 und 5.9 wurden strukturell vereinfacht, um die Lesbarkeit zu verbessern.