Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt Anforderungen für Gummischläuche (einschließlich Doppelschläuche) für Schweißen, Schneiden und verwandte Prozesse fest. Dieses Dokument legt Anforderungen für Gummischläuche normaler Klasse bis zu 2 MPa (20 bar) fest (mit Nennweiten bis einschließlich 50). Dieses Dokument legt Anforderungen für Gummischläuche leichter Klasse fest (beschränkt auf Schläuche für einen höchsten Betriebsdruck von bis zu 1 MPa [10 bar] und mit einer Nennweite bis einschließlich 6,3). Dieses Dokument gilt für Schläuche im Temperaturbereich −20 °C bis +60 °C, die verwendet werden beim: - Gasschweißen und Schneiden; - Lichtbogenschweißen unter dem Schutz eines inerten oder aktiven Gases; - bei verwandten Prozessen zum Schweißen und Schneiden, insbesondere Wärmen, Hartlöten und Spritzen. Dieses Dokument legt den höchsten Betriebsdruck für Acetylen auf 0,15 MPa (1,5 bar) fest. Dieses Dokument legt den höchsten Betriebsdruck für Wasserstoff und Helium auf 1 MPa (10 bar) fest. Dieses Dokument legt keine Anforderungen an Schlauchleitungen fest; diese werden in ISO 8207 ausführlich beschrieben. Dieses Dokument gilt weder für thermoplastische Schläuche, noch für Schläuche, die für Hochdruckacetylen (> 0,15 MPa [> 1,5 bar]) verwendet werden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 092-00-07 AA "Ausrüstung zum Gasschweißen, Schneiden und verwandte Prozesse" im DIN-Normenausschuss Normenausschuss (Kürzel).
Gegenüber DIN EN ISO 3821:2020-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich überarbeitet; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) in Tabelle 1 die Nennweite 3,2 hinzugefügt und Tabellenfußnote 1 gestrichen; d) Abschnitt 9 "Anforderungen und Prüfungen" überarbeitet; e) in Tabelle 4 Werte für Acetylen sowie Wasserstoff und Helium aufgenommen; f) 9.3.7 "Anforderungen für Doppelschläuche" und 9.3.8 "Durchlässigkeit von Schläuchen für Helium" neu aufgenommen; g) in Tabelle 5 Wasserstoff aufgenommen und die Tabellenfußnoten überarbeitet; h) in Anhang D die Zeiträume für die Prüfungsdurchführung gestrichen; i) in Tabelle D.1 Angaben zur Gasdurchlässigkeit des Schlauchs für Wasserstoff und für Helium aufgenommen; j) Anhang F "Risikobewertung für Wasserstoffanwendungen" neu hinzugefügt; k) Dokument redaktionell überarbeitet.