Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
es ist soweit:
Aus dem Beuth Verlag ist DIN Media geworden.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Um unsere neue Website problemlos nutzen zu können, würden wir Sie bitten, Ihren Browser-Cache zu leeren.
Herzliche Grüße
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf legt die Anforderungen an die Qualifizierung von Schweißern und Bedienern von Schweißeinrichtungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen in der Luft- und Raumfahrt fest.
Das für dieses Dokument zuständige Normungsgremium ist der Arbeitsausschusses NA 092-00-17 AA "Schweißen im Luft- und Raumfahrzeugbau (DVS AG A 9)" des DIN-Normenausschusses Schweißen und verwandte Verfahren (NAS).
Dokument wurde ersetzt durch DIN ISO 24394:2020-06 .
Gegenüber DIN ISO 24394:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung des Bedieners von automatischen Schweißeinrichtungen (3.4), der von der Prüfung ausgenommen werden kann; b) Einführung der Definition für automatisches Schweißen (siehe 3.12) und mechanisches Schweißen (siehe 3.13); c) die Anforderungen in Unterabschnitt "4.4 Für Schweißerprüfungen anwendbare Erzeugnisformen/Halbzeuge" wurden präzisiert; d) die Geltungsbereiche für Schweißpositionen pro Prüfstück sind nun in einer separaten Tabelle aufgeführt; e) Anpassung bei den Werkstoffgruppen (siehe 4.5), Werkstoffgruppe F wurde eingeführt; f) neuer Unterabschnitt "4.6 Werkstoffdicke" und neuer Unterabschnitt "4.6.3 Werkstoffdicke bei Fertigungsschweißungen an Gussteilen"; g) Anforderungen in "5.1 Körperliche Anforderungen an Schweißer und Bediener von Schweißeinrichtungen" wurden geändert; h) neuer Listenpunkt g) wurde in 6.1.1 eingeführt; i) die Anforderung, dass die theoretische Prüfung zu dokumentieren ist (siehe 6.2), wurde eingeführt; j) Verweisungen auf die Normenreihe EN 462 für Durchstrahlungsbilder wurden entfernt (siehe 8.4); k) im Abschnitt 9 "Annahmekriterien" wird nun ausdrücklich angegeben, dass für das Prüfstück TP6 nur die im Zuge der Schweißung entstandenen Merkmale zu beurteilen sind; l) benötigt ein Schweißer/Bediener von Schweißeinrichtungen eine Sehhilfe, muss dies auf der Prüfungsbescheinigung vermerkt werden (siehe Abschnitt 10); m) eindeutige Aussage zur Gültigkeitsdauer der Prüfungsbescheinigung (Monatsende des Datums der Anfertigung der Prüfstücke + 2 Jahre); n) die neu eingeführte Werkstoffgruppe F wurde in die Tabellen in Anhang A eingefügt; o) redaktionelle Überarbeitung der Norm.