Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
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Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt Anforderungen zum sachgemäßen Betrieb, zur Reinigung und Desinfektion sowie zur Wartung von Sahneaufschlagmaschinen fest. Sie zeigt Möglichkeiten auf, wie Sahneaufschlagmaschinen betrieben, gewartet sowie gereinigt und desinfiziert werden können, um den Verpflichtungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hygienisch einwandfreier Bedingungen beim Inverkehrbringen eines leicht verderblichen Lebensmittels nachzukommen. Weiterhin beschreibt sie die hygienischen Anforderungen an den Umgang mit dem empfindlichen Lebensmittel Sahne. Die Festlegungen dieser Norm richten sich an die Betreiber von Sahneaufschlagmaschinen und dienen als Hilfestellung für die ordnungsgemäße Herstellung und Abgabe von Sahne aus Sahneaufschlagmaschinen.
Die Anforderungen an die Planung und Konstruktion von Sahneaufschlagmaschinen sind in DIN EN 16888 festgelegt.
Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 057-02-01-13 AK "Sahneaufschlagmaschinen" des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" im NAL erstellt.
Dieses Dokument ersetzt teilweise DIN 10507:2006-11 .
Gegenüber DIN 10507:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde eingeschränkt auf die Herstellung und Abgabe von aufgeschlagener Sahne mit Sahneaufschlagmaschinen, da die Sicherheits- und Hygieneanforderungen an Sahneaufschlagmaschinen zukünftig in der Europäischen Norm DIN EN 16888 festgelegt sind; b) die Abschnitte 5.1 "Werkstoffe", 5.2 "Ausführung" und Abschnitt 5.3 "Kühlung" wurden durch eine Verweisung auf DIN EN 16888 ersetzt; c) der normative Anhang A "Betrieb von Sahneaufschlagmaschinen" wurde als Abschnitt 5.1 in den Hauptteil der Norm integriert; d) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und bezüglich der zitierten gesetzlichen Regeln zur Lebensmittelgesetzgebung dem neuesten Stand angepasst; e) die Norm wurde den derzeit geltenden Gestaltungsregeln für Normen angepasst.