Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aktuell verzögert sich der Druck und Versand von Print-Dokumenten (Normen und Regelwerke).
Wenn verfügbar, können Sie das entsprechende Dokument auch digital als Download bestellen; dieser steht in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit (bei erforderlicher manueller Prüfung spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag).
Umbuchung bestehender Bestellungen: E-Mail an kundenservice@dinmedia.de (mit Auftrags- oder Kundennummer).
Wir bitten um Entschuldigung und danken für Ihre Geduld.
DIN Media
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Norm steht im Zusammenhang mit der Richtlinie 93/43/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Lebensmittelhygiene und § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Sie dient zur Orientierung und hat zum Ziel, die Durchführung der Schulungsmaßnahmen zu erleichtern. Für Schulungen ist das jeweilige Unternehmen zuständig und verantwortlich. DIN 10514 kann auch für die jährliche Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) herangezogen werden. Die geforderten Schulungs- bzw. Belehrungsmaßnahmen können gemeinsam durchgeführt werden. In diesem Sinne ist die Norm zur Thematik "Hygieneschulung" als Handlungsanleitung zu verstehen, der Verpflichtung zur Personalschulung nachzukommen.
Die Norm ist allgemein für alle Branchen der Lebensmittelwirtschaft formuliert und gilt für Lebensmittelbetriebe, unabhängig von Art und Größe. Schulungsmaßnahmen sind jedoch ganz auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten, die Art der Produkte und Prozesse, die Qualifikation der Personen und die Hygienerelevanz ihrer Tätigkeiten abzustellen. Schulungen sollten der Vermittlung von Verständnis für betriebliche Hygienemaßnahmen dienen und stellen den Beitrag des Mitarbeiters zum vorbeugenden Gesundheitsschutz des Verbrauchers dar.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10514:1997-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 10514:2009-05 .
a) Begriffe und Anforderungen für Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergänzt; b) Abschnitt "Literaturhinweise" aktualisiert und ergänzt; c) Abschnitt "Normative Verweisungen" aktualisiert; d) Norm redaktionell überarbeitet.