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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm enthält Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und dient der Vereinheitlichung der von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (z. B. Werksgelände) benötigten Pläne. Feuerwehrpläne sind keine Einsatzpläne der Feuerwehr, können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen.
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Hierfür legt diese Norm die notwendigen Anforderungen an die Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest.
Feuerwehrpläne bestehen aus
Die Bestandteile der Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten, müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.
Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.
Folgende Rechtsgrundlagen und Technische Bestimmungen liegen den Feuerwehrplänen zugrunde:
Die Norm wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA 031-04-02-02 AK "Überarbeitung DIN 14095" vom Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA "Bauliche Anlagen und Einrichtungen" im FNFW erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14095:1998-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14095:2024-02 .
Gegenüber DIN 14095:1998-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort und Anwendungsbereich überarbeitet und dabei den Zusammenhang mit dem Einsatzplan aufgenommen; b) Inhalt neu und übersichtlicher geordnet; c) Begriffe "Feuerwehrplan", "Einsatzplan", "Objektplan" und "Sachkundige Person" aufgenommen; d) Rechtsgrundlagen und Technische Bestimmungen in einem informativen Anhang A aufgenommen; e) allgemeine Anforderungen erweitert; f) Bestandteile eines Feuerwehrplanes benannt (allgemeine Objektinformationen, Übersichtsplan, Geschossplan/Geschosspläne, Sonderplan/Sonderpläne, zusätzliche textliche Erläuterungen) und dessen Inhalte vollständig überarbeitet, präzisiert und erweitert; g) Ausführung der Pläne vollständig überarbeitet, präzisiert und erweitert; h) Beispiel für einen Feuerwehrplan vollständig überarbeitet und das Beispiel mit einer allgemeinen Objektinformation sowie zusätzlichen textlichen Erläuterungen erweitert; i) Inhalt normentechnisch und redaktionell überarbeitet; j) grüne Farbtöne für Fluchtwege und rote Farbe für Brandwände ersetzt.