Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument legt Anforderungen an Baumaße, Bauartgrößen und Einsatzgebiete fest und beschreibt verschiedene Möglichkeiten der Ansteuerung von Pulverlöschanlagen, die nach diesem Dokument vorwiegend für den Einbau in Fahrzeuge beziehungsweise Wechselaufbauten bestimmt sind. Dieses Dokument enthält Anforderungen an die Anlage insgesamt, an die Kennzeichnung, an Löschpulverbehälter, Treibgaseinrichtungen, an Förderleitungen und Armaturen und weiteres Zubehör sowie an die Dokumentation. Hinweise zur Prüfung sind ebenfalls angegeben. Mit den Festlegungen sind Grundlagen für die Abnahme von Löschfahrzeugen mit derartigen Löschanlagen verfügbar. Bedienhinweise dienen den Einsatzkräften zur Orientierung. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-03-02 AA "Schaum- und Pulverlöschanlagen" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 14475:2011-07 .
Gegenüber DIN 14475:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriff Nachsaugventile (3.12) neu aufgenommen; b) Zuständigkeit für Beleuchtung und Zugänglichkeit geändert (5.1.2); c) optische Drucküberwachung eingeführt (5.1.3); d) Kurzbedienungsanleitung muss in Landessprache vorliegen (5.1.5); e) Vorgaben für Aufladezeit gelöscht (5.3); f) Nachsaugventile ergänzt (5.4.1); g) Dokumentation muss in Landessprache vorliegen, gedruckte Version nicht zwingend notwendig (Abschnitt 6); h) Leistungsnachweis für PLA ≥ 500 kg nach Herstellervorgaben eingefügt (8.2.3, Tabelle 1); i) Norm redaktionell überarbeitet.