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Die Anforderungen an fest eingebaute Stromerzeuger in Feuerwehrfahrzeugen sind in DIN 14555-3 und in DIN 14686 festgelegt. In den genannten Normen werden Drehstromgeneratoren beschrieben, deren Frequenz (50 Hz) über die Motordrehzahl reguliert werden muss.
Mit dieser Norm soll der Entwicklung von Stromerzeugungsanlagen Rechnung getragen werden, die ausschließlich 230 V Wechselstrom erzeugen und deren Frequenz und Spannung unabhängig von der Motordrehzahl elektronisch geregelt wird. Die in der Norm festgelegten Mindestanforderungen gelten für Stromerzeuger, die fest in Feuerwehrfahrzeuge eingebaut sind, nicht zur Einspeisung in ortsfeste oder fremde Versorgungsnetze verwendet werden dürfen und
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14687-1:2015-12 .