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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Belüftungsgeräte (auch Lüfter genannt) dienen dazu, Gebäude und Einsatzstellen frei von Rauch, Hitze und giftigen Gasen zu machen beziehungsweise die Rauchgasfreiheit noch nicht belasteter Gebäudeteile aufrecht zu erhalten. Belüftungsgeräte der Feuerwehr nach dieser Norm verfügen über einen eigenen Antrieb a) durch einen Verbrennungsmotor oder b) durch einen Elektromotor oder c) durch einen Wasserturbinenantrieb oder d) durch andere Antriebsarten (zum Beispiel pneumatisch); letztere werden in dieser Norm nicht behandelt. Die vorgenannten Belüftungsgeräte sind mobil (tragbar) und werden im Regelfall als Beladungsbestandteil eines Feuerwehrfahrzeugs zur Einsatzstelle gebracht. Sie sind in Größenklassen und Leistungsklassen eingeteilt. Festgelegt sind die Maße, Bezeichnung, Anforderungen unter Umgebungstemperaturen innerhalb des Bereichs von -10°C und +55 °C und Prüfungen von Belüftungsgeräten in den Ausführungsarten nicht-explosionsgeschützt und explosionsgeschützt. Die Norm wurde zu dem Hauptzweck erstellt, die Beschaffung von Belüftungsgeräten für den kommunalen Feuerwehrbedarf zu erleichtern, indem die minimal notwendigen Anforderungen zusammengestellt wurden. Des Weiteren ist ein Datenblatt für ein Belüftungsgerät enthalten, um Vergleichbarkeiten herzustellen. Diese Norm wurde nach Vorbereitungen des Arbeitskreises NA 031-04-09-12 AK "DIN 14963 - Belüftungsgerät" im Arbeitsausschuss NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung -SpA zu CEN/TC 192/WG 5" des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 14963:2024-08 .