Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
über die Osterfeiertage ist unsere Kundenservice-Hotline nicht besetzt. Wir sind ab dem 07.04. wieder für Sie da. Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
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Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument legt die Merkmale einer Herstellerdeklaration zu Sanitärsystemen ohne Wasser als Transportmedium (SanoWa) fest. Im Sinne dieses Dokuments sind SanoWa Anlagen, die nicht an eine Abwasserentsorgung angeschlossen sind und zu deren Betrieb meist keine externe Wasserversorgung nötig ist. Insbesondere sind dies Anlagen, die auf Trocken(-trenn)toiletten basieren. Oft sind diese bereits auf dem Markt etabliert, jedoch weitgehend ungeregelt. Aber auch Systeme mit interner Rezirkulation von Spülwasser, Kompostierung, Trocknung, Verbrennung oder andere Technologien und Verfahren sind Teil dieses Dokuments. Dieses Dokument ist anzuwenden für Anlagen zur Sammlung, Lagerung und Behandlung von menschlichen Ausscheidungen (vornehmlich Fäzes und Urin) in privaten Haushalten, sowie Betrieben und Einrichtungen des privaten und öffentlichen Raums. Neben dauerhaften Installationen werden auch temporäre Anwendungsbereiche behandelt. Die Anlagen sind Teil eines standortbezogenen Gesamtkonzepts zur abwasserfreien Sammlung, Transport, Behandlung und Verwertung von menschlichen Ausscheidungen. Ebenfalls ist dieses Dokument anzuwenden für Anlagen in denen eine teilweise oder vollständige Behandlung integriert ist und die somit als Einzelanlagen betrieben werden können. Dieses Dokument ist anzuwenden für vorgefertigte oder vor Ort zusammengefügte Anlagen. Es legt Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung fest. In diesem Zusammenhang werden die Systeme in Bezug auf ihre Funktionsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten in unterschiedliche Kategorien unterteilt. Für die Kategorien werden entsprechende Anforderungen und die zugehörigen Kriterien festgelegt. Unter anderem werden Mindestanforderungen zu folgenden Kriterien festgelegt:
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