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Städtische Schienenbahnen (Urban Rail) - Anforderungen an elektrotechnische und maschinentechnische Anlagen

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DIN 5648:2026-09

Städtische Schienenbahnen (Urban Rail) - Anforderungen an elektrotechnische und maschinentechnische Anlagen

Englischer Titel
Urban Rail - Requirements for electrotechnical and mechanical systems
Ausgabedatum
2026-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
31
Ausgabedatum
2026-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
31
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Einführungsbeitrag

Ziel dieses Dokuments ist es, Anforderungen für das Planen, Bauen/Herstellen, Betreiben und Instandhalten von den ortsfesten elektro- und maschinentechnischen Anlagen von städtischen Gleichstrom-Schienenbahnen festzulegen. Der Begriff Gleichstrom-Schienenbahnen im Sinne dieses Dokuments bezeichnet eine mit Gleichstrom versorgte Schienenbahn. Neuere Fahrzeuggenerationen fahren mit Drehstromantrieben und werden mit Gleichstrom versorgt. Dieses Dokument soll weiterhin dazu dienen, Normen für elektrische ortsfeste Anlagen von städtischen Schienenbahnen in einen Zusammenhang zu stellen. Dieses Dokument strebt an, die Nutzung von öffentlich zugänglichen Bereichen von städtischen Schienenbahnen durch alle Personengruppen zu ermöglichen. Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-19-06 UA "Elektrotechnische und maschinelle Einrichtungen" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) erarbeitet.

Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 5648:2024-09 .

Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 5648:2024-09 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 5648:2024-09 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Anwendungsbereich: Der letzte Halbsatz im vorletzten Absatz „sofern keine sicherheitsrelevanten Belange einer Inbetriebnahme oder einem Weiterbetrieb entgegenstehen“ wurde gelöscht; b) 3.10 (Hochbahnsteig): Der Wert 300 mm wurde durch 350 mm ersetzt; c) 6.2.3: Im elften Absatz wurde der Einschub „mit Bahnsteigen kleiner 300 mm über Schienenoberkante“ gelöscht; d) Anhang A, Tabelle A.1: Die Werte von 300 mm für „Bahnsteige über SO“ in der zweiten Zeile wurden durch 350 mm ersetzt.

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