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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde vom Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN vom Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA "Maschinen" unter aktiver Mitarbeit von Vertretern der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) erarbeitet. Diese Norm gilt für Handkonterzüge in Versammlungsstätten sowie in Veranstaltungs- und Produktionsstätten zur szenischen Darstellung. Betriebsstätten dieser Art sind z. B. Theater, Mehrzweck-, Messehallen, Studios bei Film, Fernsehen und Hörfunk, Spiel- und Szenenflächen in folgenden baulichen Einrichtungen: Konzertsälen, Schulen, Ausstellungen, Bars, Diskotheken, Freilichtbühnen und Räumen für Shows, Events, Kabaretts, Varietees. Handkonterzüge werden zum Heben und Senken, Halten und Fahren von Lasten (z. B. Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt. Sowohl das Bewegen von Personen mit diesen Einrichtungen als auch der Aufenthalt unter ruhenden und bewegten Lasten sind zugelassen. - Diese Norm hat den Charakter einer Fachnorm. - DIN 56921-1 bezieht sich bei sicherheitstechnischen Anforderungen auf DIN 56950 "Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung".
Dieses Dokument ersetzt DIN 56921-1:1999-10 .
Gegenüber DIN 56921-1:1999-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 3 Begriffe überarbeitet; b) Bild 1 und Bild 2 überarbeitet; c) Angaben zu den Bauteilen aktualisiert; d) Bezeichnungen der Seilrollen ergänzt; e) Angaben zum Längenausgleich eingefügt; f) Benutzerinformation überarbeitet; g) sicherheitstechnische Anforderungen in DIN 56950 übernommen.