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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NAR/AA 5 "Strahlentherapie" erstellt. Die Norm enthält Regeln für die Errichtung von Afterloading-Anlagen im medizinischen Bereich. Ihre Überarbeitung wurde aufgrund der geänderten Grenzwerte der neuen Strahlenschutzverordnung erforderlich.
Während eine Beschränkung des Anwendungsbereichs der Norm DIN 6853-2:1994-11 auf bestimmte Strahlungsquellen seinerzeit nicht notwendig erschien, weil in Afterloading-Anlagen ohnehin nur Gammastrahlungsquellen eingesetzt wurden, sind in dieser Norm Betastrahlungsquellen explizit ausgenommen.
Die relevanten Grenzwerte der Körperdosen sind jetzt in einem eigenen Abschnitt zusammengestellt. Nicht mehr aufgeführt ist die maximale Wochendosis für nicht beruflich strahlenexponierte Betriebsangehörige, weil der neue Grenzwert 1 mSv/Jahr für die Bevölkerung auch für Personen gilt, die innerhalb des Betriebsgeländes beschäftigt und damit einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, ohne dass sie zur Gruppe der strahlenexponierten Personen nach § 54 StrlSchV gehören.
Analog zu DIN 6846-2:2003-06 und DIN 6847-2:2003-12 wird die Betriebsbelastung mithilfe der Kenndosis neu definiert, weshalb die Formel zur Berechnung des erforderlichen Schwächungsgrades um einen Konversionsfaktor q = 1 Sv/Gy zu erweitern war.
Aufgrund der Einführung der Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) als neue Messgröße im Strahlenschutz waren auch die Schwächungsgrade für 192Ir und 137Cs neu zu berechnen und folglich die notwendigen Abschirmdicken des Beispiels zur Strahlenschutzberechnung im informativen Anhang.
Auf die Darstellung der Schwächungsgrade für 60Co wird verzichtet, weil dieses Radionuklid in der Afterloadingtechnik nicht verwendet wird.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6853-2:1994-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6853-2:2022-11 .
Gegenüber DIN 6853-2:1994-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001, geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juni 2002; b) redaktionelle Überarbeitung.