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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ist anwendbar für die Durchführung der Abnahme und Konstanzprüfung von Teleradiologiesystemen, die für die Teleradiologie nach StrSchG genutzt werden. Dieses Dokument legt Kenngrößen und Prüfverfahren für die Qualitätssicherung der Übertragung von Bilddaten durch ein Teleradiologiesystem fest. Dabei wird die Strecke zwischen dem Ort, an dem der Datentransfer ausgelöst wird, bis zum Ort der Befundung betrachtet. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-04 AA "Informationsverarbeitung" im DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet. Die Norm enthält Untersuchungs-, Prozess- und Bildqualität sichernde Festlegungen im Sinne des neuen Strahlenschutzgesetzes StrlSchG und der Strahlenschutzverordnung StrlSchV. Die Anforderung nach § 115 "Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme, Abnahmeprüfung" und § 116 "Konstanzprüfung" StrlSchV dienen im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Prüfrichtlinie und der Qualitätssicherungsrichtlinie der Ausfüllung nationaler Strahlenschutzanforderungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6868-159:2017-10 .
Gegenüber DIN 6868-159:2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassungen an das neue Strahlenschutzgesetz (Ersatz der RöV durch das StrlSchG und die StrlSchV); b) redaktionelle Überarbeitungen.