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Norm [AKTUELL]
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Dieser Normteil ist anzuwenden für Anbieter, Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) von Sicherungsdienstleistungen (SDL) sowie Stellen, die Prüfungen auf Grundlage der in diesem Normteil festgelegten Anforderungen durchführen und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsdienstleister im Rahmen ihres Leistungsangebotes nach diesem Normteil bewerten (Konformitätsbewertung). Dieser Normteil ist auch zur Angebotsdokumentation geeignet, sofern ein Auftrag unter Einhaltung der Anforderungen dieser Normreihe ausgeschrieben werden soll, auch wenn der AN nicht entsprechend zertifiziert ist. Anbieter und Auftragnehmer von Sicherungsdienstleistungen (SDL) werden in dieser Normenreihe unter dem Begriff Sicherheitsdienstleister zusammengefasst. Anforderungen an die Prüfung und Konformitätsbewertung sowie an die hierfür zuständigen Stellen (Zertifizierungsstellen) sind in DIN 77200-3 festgelegt. In diesem Teil der Normenreihe werden Anforderungen und Leistungskriterien ausschließlich an die nachfolgend aufgeführten SDL und den ausführenden Sicherheitsdienstleister festgelegt. 1) Stationäre SDL, im Einzelnen: - Alarmdienst; - Empfangsdienst; - Kontrolldienst; 2) Mobile SDL, im Einzelnen: - Revierdienst; - Interventionsdienst; - Kontrolldienst; 3) Veranstaltungssicherungsdienst. Weitere Sicherungsdienstleistungen (SDL) für besondere Leistungsbereiche werden innerhalb dieser Normenreihe in DIN 77200-2, behandelt. Im Anhang A werden Anforderungsprofile aufgeführt, in denen die charakteristischen Tätigkeiten im Kontext der vorgenannten Sicherungsdienstleistungen mit ihren Leistungsmerkmalen anhand von Qualifikationsanforderungen an die Sicherheitsmitarbeiter festzulegen sind. Dies dient zur klaren Abgrenzung der SDL untereinander und bietet für den Sicherheitsdienstleister und den Auftraggeber die wesentliche Basis zur Festlegung des zu vereinbarenden Leistungsumfangs. Für diese Norm ist das Gremium NA 159-01-02 AA "Wach- und Sicherheitsdienstleistungen" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 77200-1:2017-11 .
Gegenüber DIN 77200:2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen in Anhang A wurden angepasst; b) Begriff 3.8 "Sicherheitsdienstleistung im öffentlichen Personenverkehr" wurde entfernt; c) Ergänzung des Sicherheitsmitarbeiters im Begriff 3.11; d) Aufnahme der Servicekraft für Schutz und Sicherheit in 4.19.1; e) redaktionelle Änderungen.