Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 4: Fluggastbrücken; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-4:2024

Norm [AKTUELL]

DIN EN 12312-4:2024-12

Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 4: Fluggastbrücken; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-4:2024

Englischer Titel
Aircraft ground support equipment - Specific requirements - Part 4: Passenger boarding bridges; German and English version EN 12312-4:2024
Ausgabedatum
2024-12
Barrierefreiheit

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2024-12
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Deutsch, Englisch
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DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3575507
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Inhaltsverzeichnis

ICS

49.100

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3575507
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12312-4:2014-07 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12312-4:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, aktualisiert; b) in Abschnitt 3, Begriffe, wurden die Begriffe "automatische Nachführung", "autonomer Betrieb", "Fernsteuerung", "Vorpositionierung", "Bodenstromversorgung, (GPU, en: ground power unit)", "vorkonditionierte Luft, (PCA, en: Pre Conditioned Air)", "Mono-Steuerkonsole" und "ferngesteuerte Multi-Steuerkonsole" hinzugefügt; c) in Abschnitt 3, Begriffe, wurden die Definitionen für "Servicezugang" und "automatische Steuerung" aktualisiert; d) in 5.1.4 a) wurde zur Verdeutlichung ein Beispiel hinzugefügt; e) 5.1.6 und 5.1.7 wurden hinzugefügt, um die Sicherheit des Bodenpersonals zu verbessern; f) 5.2.1, 5.2.2 und 5.2.10 wurden geändert; g) 5.2.3 und 5.2.13 wurden hinzugefügt, um die Sicherheit beim Betrieb der Fluggastbrücke zu verbessern; h) die ehemaligen Unterabschnitte 5.2.3, 5.2.4, 5.2.5, 5.2.6, 5.2.7, 5.2.2.8, 5.2.9, 5.2.11, 5.5.1, 5.5.2, 5.5.4, 5.6.5, 5.10.5, 5.10.6, 6.2 b), 6.2 c) wurden neu nummeriert; i) 5.3.1 und 5.3.2 wurden geändert; j) 5.4.1 wurde geändert; k) 5.4.6 wurde hinzugefügt, um die Sicherheit im Falle eines Ausfalls des Synchronisationssystems zu verbessern; l) 5.5.1 wurde hinzugefügt, um die Sicherheit beim automatischen Nachführen zu verbessern; m) ehemalig 5.5.3 wurde neu nummeriert und geändert; n) 5.6.2 wurde geändert; o) 5.6.4, 5.10.4, 5.12.5, 6.2 a), 6.3 c) wurden gestrichen; p) 5.7.3 wurde geändert; q) 5.8.6 und 5.8.8 wurden geändert; r) 5.2.14 wurde hinzugefügt, um die Sicherheit von Personen zu verbessern, die die Fluggastbrücke betreten während sie sich in Bewegung befindet; s) in 5.9.5 wurde die ANMERKUNG geändert; t) 5.9.6 und 5.9.7 wurden geändert; u) 5.10.1, 5.10.2 und 5.10.3 wurden geändert; v) 5.11.4 und 5.11.8 wurden geändert; w) 5.11.11 wurde hinzugefügt, um die Sicherheit bei ferngesteuertem Betrieb zu verbessern; x) 5.12.6 wurde neu nummeriert und geändert; y) Abschnitt 6 und Abschnitt 7 wurden getauscht; z) die ehemaligen Unterabschnitte 6.3 b) und d) wurden geändert; aa) der ehemalige Unterabschnitt 6.3 g) wurde hinzugefügt, um die Sicherheit der Passagiere beim Ein- und Aussteigen zu verbessern; bb) die ehemaligen Unterabschnitte 6.4 c) und d) wurden geändert; cc) in Anhang A, Tabelle A.1, wurden die Punkte 1, 7, 8, 9, 10 aktualisiert.

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