Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aufgrund des Feiertags am 14.05.2026 sowie des darauffolgenden Brückentags sind wir derzeit nicht persönlich erreichbar.
Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Aufträge können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Unser Webshop steht Ihnen jedoch weiterhin für Bestellungen und Downloads zur Verfügung.
Ab Montag stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie jederzeit auch auf unseren Hilfeseiten.
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In dieser Europäischen Norm sind die Benennungen von tragbaren Leitern definiert und die allgemeinen Konstruktionsmerkmale festgelegt. Die Norm gilt nicht für Tritte, hierfür gilt DIN EN 14183. Sie gilt außerdem nicht für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch, wie Feuerwehrleitern, Dachleitern und fahrbare Leitern. Unfälle bei der Benutzung von Leitern können zu schweren Verletzungen oder sogar zu Todesfällen führen. Zur Verbesserung der Standsicherheit von Anlegeleitern wurde in der Norm eine verbreiterte Standfläche oder die Verwendung von Stabilisierungstraversen beziehungsweise anderer Stabilisierungseinrichtungen festgelegt. Das zuständige DIN-Gremium ist der NA 042-04-20 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 93 Leitern" im Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM). Gegenüber DIN EN 131-1:2011-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in den Bildern für Anlegeleitern Stabilisierungseinrichtungen oder eine erhöhte Standbreite aufgenommen; b) weitere Begriffe 3.49, 3.50 und 3.51 für Stabilisierungseinrichtungen in Abschnitt 3 ergänzt; c) Anforderungen an die Mindeststandbreite für Anlegeleitern in 4.2.1, Tabelle 2 und Tabelle 6 festgelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 131-1:2011-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 131-1:2019-11 .
Gegenüber DIN EN 131-1:2011-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in den Bildern 2, 4, 5, 18, 22 und 24 für Anlegeleitern Stabilisierungseinrichtungen oder eine erhöhte Standbreite aufgenommen; b) weitere Begriffe 3.49, 3.50 und 3.51 für Stabilisierungseinrichtungen in Abschnitt 3 ergänzt; c) Anforderungen an die Mindeststandbreite für Anlegeleitern in 4.2.1, Tabelle 2 und Tabelle 6 festgelegt.