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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt die Anforderungen sowohl an die Qualitätskontrolle als auch an die werkseigene Produktionskontrolle fest, die bei der Produktion von Asphaltmischgut für Straßen, Flugplätze und sonstige Verkehrsflächen anzuwenden sind. Die werkseigene Produktionskontrolle muss beim Nachweis der Übereinstimmung mit Europäischen Normen für Asphaltmischgut durchgeführt werden, wenn eine gesetzlich geregelte Konformitätskennzeichnung angebracht werden muss. Sie ist auch dann als Teil der Konformitätsbewertung durchzuführen, wenn keine gesetzlich geregelte Kennzeichnung gefordert ist.
Die Norm gilt für die Qualitätslenkung von Asphaltmischgut, dessen Baustoffe und Sollzusammensetzung bekannt sind und die zum Nachweis der Übereinstimmung mit allen zutreffenden Anforderungen an die Zusammensetzung oder den am Gebrauchsverhalten orientierten oder leistungsbezogenen Anforderungen von EN 13108-1 bis -7 einer Erstprüfung unterzogen wurden.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13108-21:2016-12 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 13108-21 Berichtigung 1:2009-05 .