Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Asphaltmischgüter der Asphaltmischgutart Splittmastixasphalt fest, die für die Verwendung beim Bau von Straßen, Flugbetriebsflächen und sonstigen Verkehrsflächen bestimmt sind. Splittmastixasphalt wird vorwiegend für Deckschichten verwendet. Splittmastixasphalt kann aber auch für Ausgleichsschichten und Binderschichten eingesetzt werden. Die Mischgüter der Asphaltmischgutart Splittmastixasphalt werden auf Basis von heißem Bitumen hergestellt. Mischgüter, die Bitumenemulsionen enthalten sowie bitumenhaltige Materialien auf der Basis einer Wiederverwertung vor Ort, werden durch diese Norm nicht abgedeckt. Diese Europäische Norm enthält Anforderungen an die Auswahl der Baustoffe. Sie ist in Verbindung mit EN 13108-20 und EN 13108-21 anzuwenden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13108-5 Berichtigung 1:2008-06 , DIN EN 13108-5:2006-08 .
Gegenüber DIN EN 13108-5:2006-08 und DIN EN 13108-5 Berichtigung 1:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) ein grundlegender Ansatz wurde hinzugefügt und mit dem empirischen Ansatz in einer Liste mit unterschiedlichen Eigenschaften zusammengeführt; b) neue Eigenschaften wurden eingeführt (Steifigkeit, Ermüdung, Prüfung an gesättigten Asphalt-Probekörpern, Kälteverhalten, Bruchzähigkeit, Griffigkeit nach Polierung); c) für einige Eigenschaften wurden zusätzliche Kategorien eingeführt; d) die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen in Dokumenten zur Anwendung des Produktes zu definieren; e) EU-BauPVO-Verweisung und neuer Anhang ZA nach EU-BauPVO-Vorschriften.