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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 13138-3:2015-02

Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schwimmsitze, die am Körper getragen werden; Deutsche Fassung EN 13138-3:2014

Englischer Titel
Buoyant aids for swimming instruction - Part 3: Safety requirements and test methods for swim seats to be worn; German version EN 13138-3:2014
Ausgabedatum
2015-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
50

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Ausgabedatum
2015-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
50
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2145947

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Einführungsbeitrag

Teil 3 dieser Europäischen Norm behandelt ausschließlich Schwimmsitze, um Kleinkinder bis zum Alter von 36 Monaten bei ihren ersten Versuchen des Schwimmenlernens zu unterstützen (das heißt sich mit den Bedingungen im Wasser und der Bewegung darin vertraut zu machen). Das Kind befindet sich innerhalb der Auftriebskonstruktion, die für Auftrieb und seitliche Abstützung des Körpers sorgt, so dass der Kopf des Kindes über der Wasseroberfläche gehalten wird (Auftriebshilfen Klasse A = für einen passiven Benutzer). Schwimmsitze ermöglichen Kleinkindern die Gewöhnung an die Situation im Wasser und die Bewegung darin. Bewegungen der unteren Gliedmaße und der Arme sind möglich. Der Gebrauch von Schwimmsitzen stellt jedoch keine Ausführung von richtigen Schwimmbewegungen dar. Schwimmsitze nach dieser Norm ermöglichen einem Kind, das in dem Schwimmsitz sitzt, eine stabile Schwimmlage und vermeiden Hängenbleiben beim Kentern. Kinder in Schwimmsitzen benötigen jedoch eine Beaufsichtigung durch die Eltern aus nächster Nähe. Überbelastung über das angegebene Körpergewicht hinaus, brechende Wellen und heftige äußere Kräfte bleiben Risiken, die ein Kentern verursachen können. Die Verwendung der Auftriebshilfen in einer Wassertiefe, die der Stehtiefe des Kindes entspricht, wird das Risiko des Kenterns erhöhen und das Aussteigen aus dem Sitz im Notfall behindern oder hemmen. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument (EN 13138-3:2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-04 AA "Wasserrettungs- und Sicherheitsmittel" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.340.70, 97.220.40
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2145947
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13138-3:2008-01 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13138-3:2021-12 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 13138-3:2008-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung zwischen allen Teilen der Normenreihe EN 13138 im Hinblick auf die Einleitung und Begriffe sowie den Abschnitt 4 "Klassifizierung"; b) Begriff 3.4 "Mindestauftrieb" neu aufgenommen; c) Begriff 3.17 "Armzug-Trainingsgerät" gestrichen, da nicht mehr im Dokument verwendet; d) in Abschnitt 4 "Anforderungen", Definitionen der Klassen A und C geändert; e) Tabelle 2 in 4.2 geändert; f) Zusätzlichen Hinweis in 5.1 aufgenommen, dass eine Auftriebshilfe entweder Klasse A oder Klasse B oder Klasse C sein muss; g) Lockerung und Klarstellung der Farbanforderungen in 5.2; h) Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen innerhalb der Normenreihe und mit EN 15649-1:2009+A2:2013 in 5.2.5; i) Verweisung auf die Prüfung in 5.5.1 geändert; j) 5.6.1 entfernt, da er unnötig ist, die folgenden Abschnitte wurden entsprechend neu nummeriert; k) Anforderung zum Restauftrieb in 5.6.1 geändert; l) Korrektur der Verweisung auf die Prüfung in 5.6.3; m) Sicherheitsanforderung für "Verhalten im Wasser" in 5.6.4 geändert; n) 6.1 geändert, um das Verfahren zur Konditionierung klarzustellen; o) Abschnitt 7 Einfügen des Wortes "eingepresst" für Kennzeichnungen, die in Schaumstoffen eingepresst werden; p) Abschnitt 8 Redaktionelle Änderungen, Anforderungen in Abschnitt 7 eingefügt, um mit den anderen Teilen der Norm zu harmonisieren; q) Bilder im Anhang A geändert; r) Abschnittsnummern in Anhang B geändert; s) Anhang J neu hinzugefügt; t) normative Verweisungen aktualisiert.

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