Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
über die Osterfeiertage ist unsere Kundenservice-Hotline nicht besetzt. Wir sind ab dem 07.04. wieder für Sie da. Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die der o. g. DIN-EN-Norm zugrunde liegende Europäische Norm wurde in der CEN/TC 305/WG 2 "Betriebsmittel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären" unter deutscher Mitwirkung des Arbeitsausschusses NASG AA 2.2 "Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären" erstellt.
Die Norm ergänzt die Anforderungen in DIN EN 13463-1 "Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen - Teil 1: Grundlagen und Anforderungen; Deutsche Fassung EN 13463-1:2001", deren Inhalt insgesamt auch für Geräte gilt, deren Konstruktion der vorgenannten Norm entspricht.
Nicht-elektrische Geräte werden seit langem in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, und es liegen umfangreiche Erfahrungen mit Schutzmaßnahmen vor, durch die das Zündrisiko auf ein annehmbar sicheres Maß reduziert wird.
Eine Methode des Explosionsschutzes ist es, Geräte-Gehäuse abzudichten, um zu verhindern, dass eine explosionsfähige Außenatmosphäre die Zündquellen im Inneren des Gehäuses erreicht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst einfache Gehäuse, so genannte schwadenhemmende Kapselungen, mit angemessener Wahrscheinlichkeit verhindern, dass die Atmosphäre im Gehäuseinneren explosionsfähig wird, wenn die Atmosphäre außerhalb des Gehäuses selten und für nur kurze Zeit explosionsfähig ist. Daher beschränkt sich die Anwendung der Schutzart schwadenhemmende Kapselung "fr" auf die Erfüllung der Anforderungen der Gerätekategorie 3.
In der Norm sind die Anforderungen an den Bau und die Prüfung von schwadenhemmenden Kapselungen für nicht-elektrische Geräte festgelegt. Innerhalb schwadenhemmender Kapselungen, die verwendet werden, um Geräte der Gruppe II, Gerätekategorie 3, zu schützen, dürfen Zündquellen vorhanden sein, die bei Normalbetrieb auftreten, vorausgesetzt, das Gehäuse selbst kann nicht zur Zündquelle werden. Diese Zündschutzart darf nicht verwendet werden, wenn die Zündquelle eine offene Flamme ist.