Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument legt Verfahren zur Erstellung von Probenahmeplänen und -zertifikaten sowie zur Probenahme von festen Biobrennstoffen, zum Beispiel vom Ort des Vorkommens der Rohstoffe, aus einer Produktionsanlage, aus Lieferungen, zum Beispiel aus LKW-Ladungen, oder aus einem Lager fest. Es umfasst sowohl manuelle als auch mechanische Verfahren und gilt für feste Biobrennstoffe mit definierten Merkmalen.
Für wiederholte oder fortlaufende Probenahme nach demselben Probenahmeplan ist ein umfassender Probenahmeplan, für die routinemäßige Anwendung ist ein verkürzter Probenahmeplan festgelegt. Im Fall eines neuen Materials oder Lieferanten muss der bestehende Plan überprüft und aktualisiert werden, oder es ist ein neuer umfassender Probenahmeplan zu entwickeln.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 335 "Feste Biobrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SIS (Schweden) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-82 AA "Feste Biobrennstoffe" im NMP.
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TS 14778-1:2006-03 , DIN CEN/TS 14778-2:2005-11 , DIN CEN/TS 14779:2005-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 18135:2017-08 .
Gegenüber DIN CEN/TS 14778-1:2006-03, DIN CEN/TS 14778-2:2005-11 und DIN CEN/TS 14779:2005-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vornormcharakter aufgehoben; b) im Abschnitt 3 Begriffe ergänzt; c) im Abschnitt 4 Formelzeichen und Abkürzungen ergänzt und z. T. geändert; d) zwei Probenahmepläne definiert ("umfassender" und "kurzer" Probenahmeplan); e) Höchstumfang einer Partie bzw. Teilpartie von 2500 Tonnen festgelegt; f) Festlegungen zur Anzahl der Einzelproben geändert; g) weitere Probenahmegeräte zugelassen; h) weitere informative Anhänge ergänzt; i) Inhalt umfassend redaktionell überarbeitet.