Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
über die Osterfeiertage ist unsere Kundenservice-Hotline nicht besetzt. Wir sind ab dem 07.04. wieder für Sie da. Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Norm DIN EN 14894 legt Anforderungen an die Stempelung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für Flüssiggas (LPG, en: Liquefied Petroleum Gas) fest, einschließlich: - LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und hergestellt nach EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt nach EN 14893 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - geschweißter LPG-Flaschen aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt nach EN 13110 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt und hergestellt nach EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk. Diese Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung der ADR- oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein könnten.
Für diese Norm ist das Gremium NA 016-00-06 AA "Flüssiggas-Geräte und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 286" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14894:2011-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14894:2022-02 .
Gegenüber DIN EN 14894:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen an die Kennzeichnung an RID/ADR 2013.