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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In den Norm-Entwürfen sind die Eigenschaften und Leistungsmerkmale für Gipsplatten mit Vliesarmierung (DIN EN 15283-1) und Gipsfaserplatten (DIN EN 15283-2) festgelegt, die für die Verwendung im Hochbau vorgesehen sind, einschließlich derer, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Die Norm-Entwürfe gelten auch für Platten, die zur direkten Aufnahme einer dekorativen Beschichtung oder eines Gipsputzes vorgesehen sind.
Die beschriebenen Gipsplatten werden hinsichtlich ihrer Anwendung nach Art, Größe, Dicke und Kantenausbildung ausgewählt. Die Platten können zum Beispiel als Trockenputz für Wände, für direkt befestigte Deckenbekleidungen oder abgehängte Decken, für Trennwände oder als Bekleidung von Stützen und Trägern verwendet werden. Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283-1 können auch für Böden, Lüftungs- und Rauchabzugskanäle, Kabeltragschienen und Beplankungen eingesetzt werden. Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 sind auch zur Verwendung für Böden und Beplankungen geeignet.
Die Normen gelten nicht für Gipsplatten mit Vliesarmierung bzw. Gipsfaserplatten, die weiterverarbeitet wurden (zum Beispiel zu Verbundplatten zur Schall- und Wärmedämmung, Gipsplatten mit dünner Beschichtung). Produkte, die in DIN EN 520 oder DIN EN 13815 behandelt werden, sind ausgeschlossen.
Die Europäischen Normen wurden im CEN/TC 241 "Gips und Produkte auf Gipsbasis" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erarbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-10 AA "Gips und Gipsprodukte" im NABau.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15283-1:2009-12 .