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Norm [AKTUELL]
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In der Norm sind die Planungs- und Ausführungsregeln für Bauteile festgelegt, die aus Gips-Wandbauplatten nach DIN EN 12859 - verbunden mit einem Gipskleber nach DIN EN 12860 - hergestellt werden. Die Zubehörteile sind ebenfalls beschrieben.
Die Norm gilt für nicht tragende Trennwände und Vorsatzschalen in Wohngebäuden, Büros, Krankenhäusern, Schulen u. Ä. sowie für Ummantelungen von Stützen, Trägern, Abmauerung von Schächten, Leitungen u. Ä., deren Oberflächen ohne vorherigen Putzauftrag, bei Durchführung der üblichen Vorbehandlungen für Malerarbeiten, als Untergrund für die direkte Aufnahme von Anstrich oder Tapeten geeignet sind. Bauteile, für die besondere Vorkehrungen notwendig sind, werden in der Norm nicht behandelt und bedürfen einer gesonderten vorherigen Begutachtung. Die Norm steht im Widerspruch zu nationalen bauaufsichtlichen Anforderungen. Die sicherheits- und anwendungstechnischen Festlegungen u. a. in Abschnitt 4.5.2.2 "Feuerwiderstand" und in Abschnitt 4.5.4 "Schallschutz" entsprechen nicht dem (bauaufsichtlichen) deutschen Sicherheitsniveau. Die Norm ist ohne entsprechende nationale Anpassungsdokumente in Deutschland nicht anwendbar.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 241 "Gips- und Produkte auf Gipsbasis" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-10 AA "Gips und Gipsprodukte" im NABau.