Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument beschreibt die Rangfolge bei der Anwendung von Normen und anderen normartigen Dokumenten für wehrtechnische Produkte und Dienstleistungen und berücksichtigt die Auswahlkriterien der Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Das Dokument gilt für die Bereitstellung, Entwicklung, Nutzung, Verbesserung und Verwertung wehrtechnisch genutzter Produkte und Dienstleistungen. Es gilt auch für Maßnahmen zum Erhalt der Einsatzreife von Produkten und unterstützt Projektverantwortliche bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Normen und normartiger Dokumente. Das Dokument basiert auf der deutschen Verteidigungsgerätenorm VG 95821, welche vom NA 140-00-22 AA "Technische Dokumente und Maschinenelemente (NABw TD/Ma)" im DIN erarbeitet wurde. Zuständig für die Überführung der VG-Norm in eine Europäische Norm (EN) war das CEN-CENELEC Stakeholder Forum for Defence Procurement Standardization.
Gegenüber VG 95821:2009-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die in VG 95821 enthaltenen Beispiele für deutsche nationale Normen und andere normartigen Dokumente im Bereich der Wehrtechnik wurden in Abstimmung mit anderen CEN-Mitgliedsnationen verallgemeinert; b) die Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von datierten bzw. undatierten Verweisungen in Verträgen wurden überarbeitet; c) der Abschnitt "Organisatorische Forderungen und Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung" ist entfallen.