Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm [AKTUELL]
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Diese Norm verfolgt das Ziel, die Anforderungen für Absperrungen zum Trennen von Arbeitsbereich und Gefahrenraum festzulegen und zu harmonisieren, sowie Arbeiter am unbeabsichtigten Eintritt in den Gefahrenraum zu hindern. Zweck dieser Norm ist es nicht: - Anforderungen zur baulichen Trennung festzulegen, um einen sicheren Zugbetrieb im Bereich einer Baustelle sicherzustellen (1); - Anforderungen zur baulichen Trennung festzulegen, um die Sicherheit auf der Baustelle während des Zugbetriebs sicherzustellen (2). Beispiele für den Ausschluss der vorstehend erwähnten Verwendungszwecke: (1) Im Fall eines Kraneinsatzes auf einer Baustelle könnte der Kranausleger den Lichtraum eines nicht gesperrten Gleises berühren oder sogar in diesen eindringen und die Sicherheit des Zugbetriebs gefährden. (2) Eine Absperrung schützt die Arbeiter nicht in Bezug auf Gegenstände, die von einem durchfahrenden Zug fallen. Für diese Norm ist das Gremium NA 087-00-01-09 UA "Sicherheitsmaßnahmen während Gleisbauarbeiten" bei DIN zuständig.