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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt die Mindestanforderungen an Ärzte mit Zusatzqualifikation in Homöopathie und an ihre Dienstleistungen fest. Diese Europäische Norm gilt nicht für Dienstleistungen, die von Personen, die keine Ärzte sind, durchgeführt werden, noch für die Herstellung homöopathischer Arzneimittel noch für die Methodik und Praxis der homöopathischen Arzneimittelprüfung. Diese Norm wurde erarbeitet, um Mindeststandards für die Qualität der homöopathischen Behandlung in einem medizinischen Kontext festzulegen und somit hohe Standards bei der Ausbildung, Lehre und praktischen Anwendung der Homöopathie durch Ärzte sicherzustellen. Patienten, die sich für Homöopathie entscheiden, sollten sich der Qualität und des Standards der Behandlung, die sie erhalten werden, sicher sein können. Für diese Norm ist das Gremium NA 159 BR "Beirat des DIN-Normenausschusses Dienstleistungen (NADL)" bei DIN zuständig. Die Erarbeitung dieser Norm erfolgte ohne deutsche Mitarbeit.