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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument stellt eine Leitlinie zur Festlegung des Mechanismus für die Steuerung der Leistungsmessung als Teil eines Gesamtdienstleistungsvertrages bereit. Dieses Dokument gilt für: a) Dienstleistungskäufer und Dienstleister ungeachtet der Art, des Umfangs oder Beschaffenheit der Dienstleistungen; und b) Dienstleister, die innerhalb oder außerhalb der Organisation der Dienstleistungskäufer tätig sein dürfen. c) alle interessierten Parteien, die direkt oder indirekt an einem Beschaffungsprozess beteiligt oder von diesem betroffen sind. Dieses Dokument gilt nicht für Dienstleistungsverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) oder für Bauaufträge. „Bauaufträge“ sind Verträge, die die Ausführung oder sowohl die Planung als auch die Ausführung eines Bauwerks zum Gegenstand haben und nicht in diesem Dokument behandelt werden. Verträge, die nur die Gestaltung eines Bauwerks zum Gegenstand haben, werden abgedeckt. „Bauarbeiten“ bezeichnet das Ergebnis von Hoch- oder Tiefbauarbeiten insgesamt, das allein ausreicht, um eine wirtschaftliche oder technische Funktion zu erfüllen. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-01-26 AA "Dienstleistungen- Ausschreibungen, Verträge und Leistungsmessung" im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).