Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aktuell verzögert sich der Druck und Versand von Print-Dokumenten (Normen und Regelwerke).
Wenn verfügbar, können Sie das entsprechende Dokument auch digital als Download bestellen; dieser steht in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit (bei erforderlicher manueller Prüfung spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag).
Umbuchung bestehender Bestellungen: E-Mail an kundenservice@dinmedia.de (mit Auftrags- oder Kundennummer).
Wir bitten um Entschuldigung und danken für Ihre Geduld.
DIN Media
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Norm enthält Anforderungen an Konstruktion, Prüfmethoden, Betriebsverhalten und Ausrüstung von Krankenkraftwagen, die zum Transport von Kranken oder Verletzten verwendet werden. Sie gilt für Krankenkraftwagen, in denen mindestens eine Person liegend auf einer Krankentrage transportiert werden kann. Die Anforderungen werden für drei Kategorien von Krankenkraftwagen festgelegt, die sich in aufsteigender Ordnung auf den Umfang der Behandlung im Fahrzeug beziehen:
Weiterhin enthält die Norm allgemeine Anforderungen an Medizinprodukte (Geräte), die in Krankenkraftwagen befördert werden. Da diese Medizinprodukte (Geräte) auch außerhalb von Krankenkraftwagen verwendet werden, weichen die Umweltbedingungen von den üblichen Innenraumbedingungen für Krankenhäuser ab.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 239 "Rettungssysteme" (Sekretariat: DIN) unter Beteiligung der Experten des deutschen Spiegelgremiums, dem Arbeitsausschuss NA 053-01-02 AA "Krankenkraftwagen und deren medizinische und technische Ausstattung" des NARK erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1789:2003-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1789:2010-11 , DIN EN 1789:2014-12 .
Gegenüber DIN EN 1789:2003-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt der teilweise grundsätzlich überarbeiteten Europäischen Norm übernommen; b) Inhalt umfasst zusätzlich Festlegungen an die elektrische Anlage; c) Abschnitt Prüfung von abgerundeten Kanten aufgenommen; d) informative Anhänge über Erkennbarkeit und Zertifikat zum Nachweis der Übereinstimmung neu aufgenommen.