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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Pendelkreissägemaschinen zutreffen, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff/Leichtmetall-Legierung haben, wenn sie entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten, verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Maschinen zum Querschneiden von Rundholz; b) Maschinen, bei denen das Sägeaggregat um eine waagrechte Achse gedreht werden kann. Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm gelten für alle Maschinen unabhängig von der Art ihrer Steuerung zum Beispiel elektromechanisch und/oder elektronisch. Diese Europäische Norm gilt in erster Linie für Maschinen, die nach ihrer Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-12:2013. Gegenüber der DIN EN 1870-12:2010-07 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Entfernen von automatischen Maschinen und von verschiebbaren Maschinen aus dem Anwendungsbereich der Norm; b) in Abschnitt 2 wurden die normativen Verweisungen in Hinblick auf Neuausgaben der zitierten Normen aktualisiert; c) in Abschnitt 3 wurden die Definitionen von Pendelkreissägemaschinen geändert und die Definition von automatischen Pendelkreissägemaschinen wurde entfernt; d) in Abschnitt 5 wurden die Anforderungen an die funktionale Sicherheit des Steuerungssystems der Maschine, die Anforderungen an das Bremssystems und die Anforderungen gegen Gefährdungen mechanischer Art grundlegend überarbeitet; e) in Abschnitt 6.4 wurden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Betriebsanleitung in die Norm aufgenommen; f) Aufnahme eines normativen Anhangs A, Verfahren zur Prüfung der Aufprallfestigkeit von trennenden Schutzeinrichtungen; g) Aufnahme eines normativen Anhangs B, Bremsenprüfungen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-12:2010-07 .
Gegenüber DIN EN 1870-12:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Entfernen von automatischen Maschinen und von verschiebbaren Maschinen aus dem Anwendungsbereich der Norm; b) in Abschnitt 2 wurden die normativen Verweisungen in Hinblick auf Neuausgaben der zitierten Normen aktualisiert; c) in Abschnitt 3 wurden die Definitionen von Pendelkreissägemaschinen geändert und die Definition von automatischen Pendelkreissägemaschinen wurde entfernt; d) in Abschnitt 5 wurden die Anforderungen an die funktionale Sicherheit des Steuerungssystems der Maschine, die Anforderungen an das Bremssystem und die Anforderungen gegen Gefährdungen mechanischer Art grundlegend überarbeitet; e) in 6.4 wurden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Betriebsanleitung in die Norm aufgenommen; f) Aufnahme eines normativen Anhangs A, Verfahren zur Prüfung der Aufprallfestigkeit von trennenden Schutzeinrichtungen; g) Aufnahme eines normativen Anhangs B, Bremsenprüfungen.