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ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an den Nachweis der Bemessung von Lichtmasten durch Berechnung fest. Sie gilt für Lichtmaste mit einer Nennhöhe (einschließlich jegliche Ausleger) von bis zu 20 m. Besondere bauliche Bemessungen, um das Anbringen von Verkehrsschildern, Freileitungen und so weiter zu ermöglichen, werden nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. Die Anforderungen an Lichtmaste aus anderen Werkstoffen als Beton, Stahl, Aluminium oder faserverstärktem Polymerverbundstoff (zum Beispiel Holz, Kunststoff und Gusseisen) werden in dieser Norm nicht gesondert behandelt. Lichtmaste aus faserverstärktem Polymerverbundstoff werden in dieser Norm in Verbindung mit EN 40-7 behandelt. Diese Europäische Norm enthält Leistungsanforderungen hinsichtlich horizontaler Lasten durch Wind. Passive Sicherheit und das Verhalten eines Lichtmastes unter dem Anprall eines Fahrzeuges werden nicht behandelt. Für diese Lichtmasten gelten zusätzliche Anforderungen (siehe EN 12767). Die in dieser Europäischen Norm verwendeten Berechnungsverfahren beruhen auf dem Prinzip der Grenzzustände, bei dem die Wirkungen faktorisierter Lasten mit dem entsprechenden Widerstand der Konstruktion verglichen werden. Es werden zwei Grenzzustände betrachtet: a) der Grenzzustand der Tragsicherheit, der der Tragfähigkeit des Lichtmastes entspricht; b) der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, der sich auf die Verformung des in Betrieb befindlichen Lichtmastes bezieht. Bei dem hier verwendeten Ansatz wurden die folgenden auf Lichtmaste anwendbaren Vereinfachungen zugrunde gelegt: 1) die Berechnungsverfahren gelten für kreisförmige Querschnitte und regelmäßige achteckige Querschnitte; 2) die Anzahl der einzelnen Teilsicherheitsbeiwerte wurde auf ein Minimum reduziert; 3) Teilsicherheitsbeiwerte für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit haben einen Wert von Eins. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss NA 005-10-29 AA "Lichtmaste und Leuchtenansatzstutzen" im Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 40-3-3:2003-10 .
Gegenüber DIN EN 40-3-3:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Vorwort wurde geändert, da die Anhänge entfallen. b) der Anwendungsbereich wurde überarbeitet; c) die Normativen Verweisungen wurden ergänzt; d) der Abschnitt 5 wurde überarbeitet; e) der Abschnitt 6 wurde überarbeitet und um die Tabelle ergänzt, aus der alternativ auch Werte für das Elastizitätsmodul zu entnehmen sind; f) Überarbeitung von Bildern in Abschnitt 8; g) die Anhänge A und B entfallen; h) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.