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Norm [AKTUELL]

DIN EN 50134-5:2022-04

VDE 0830-4-5:2022-04

Alarmanlagen - Personen-Hilferufanlagen - Teil 5: Verbindungen und Kommunikation; Deutsche Fassung EN 50134-5:2021

Englischer Titel
Alarm systems - Social alarm systems - Part 5: Interconnections and communications; German version EN 50134-5:2021
Ausgabedatum
2022-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
30

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2022-04
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit und die Sicherheitsmerkmale von Verbindungen, Alarmübertragungsanlagen und Kommunikation innerhalb einer Personen-Hilferufanlage fest. Gegenüber DIN EN 50134-5 (VDE 0830-4-5):2005-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Mindestleistungsparameter für die Zusammenschaltung, einschließlich Verfügbarkeit, Überwachung, Sicherheit und Übertragungszeit, werden nun durch einen aktualisierten Verweis auf EN 50136-1:2012-1 festgelegt; b) die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Mikrofonen und Lautsprechern zur Übertragung von Sprache in beide Richtungen wurden gestrichen und sind nun in EN 50134-3:2012 festgelegt; c) die Anforderungen an das Alarmübertragungssystem wurden aktualisiert, um der allgemeinen Umstellung des Sprachverkehrs auf paketbasierte IP-Infrastrukturen durch die Telekommunikationsanbieter Rechnung zu tragen; d) die technischen Mindestanforderungen an das Alarmübertragungssystem werden nun durch einen aktualisierten Verweis auf EN 50136-1:2012-1 vorgeschrieben; e) die Anforderungen an ein ATS, das in sozialen Alarmsystemen eingesetzt wird, werden als benutzerdefinierte Kategorien festgelegt, die Leistungskennzahlen aus mehr als einer standardisierten ATS-Konfigurationsklasse verwenden, die in EN 50136-1:2012-1 beschrieben sind; f) die Leistungsparameter sind jetzt sowohl für einzeln angeschlossene, geschaltete Pfade als auch für gepackte geschaltete Netze vorgeschrieben; g) unterschiedliche technische Leistungsanforderungen für das Alarmübertragungssystem sind jetzt für ein Steuergerät enthalten, das für die Verwendung mit einer lokalen Einheit oder mehreren lokalen Einheiten ausgelegt ist; h) es wurden Anforderungen hinzugefügt, wenn die Umwandlung von digitalen in analoge oder von analogen in digitale Signale verwendet wird; i) es wurden Anforderungen hinzugefügt, wenn eine Digital-Analog-Wandlereinheit die Übersetzung zwischen einem analogen Signalisierungsprotokoll und einem digitalen Signalisierungsprotokoll vornimmt; j) es wurde der zunehmenden Verwendung logischer Alarmauslösung Rechnung getragen, bei der Daten aus mehreren Quellen kombiniert werden, um festzustellen, ob eine bestimmte Alarmauslösebedingung erfüllt ist. Zu den Mindestanforderungen gehört nun auch die logische Alarmauslösung durch eine der folgenden Quellen: Auslösegerät, lokale Einheit und Controller, Gerätebereitstellungs- und -verwaltungsplattform und das Alarmmanagementsystem; k) Sicherheitsanforderungen, einschließlich Designüberlegungen, Verwendung von kryptographischen Algorithmen und Sicherheitsprotokollen, um die Komponenten eines sozialen Alarmsystems vor böswilligen Angriffen und unbeabsichtigten Einflüssen zu schützen und die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Informationen zu gewährleisten, wurden aufgenommen. Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden hinweg Einrichtungen für die Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, den Alarmempfang, die Ereignisprotokollierung und das Gegensprechen (2-Wege-Sprachkommunikation) zur Verfügung, um Personen, die als hilfebedürftig gelten, zu beruhigen und ihnen Hilfe zu leisten.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 50134-5 (VDE 0830-4-5):2005-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Referenzierung auf CLC/TS 50134-9:2018 und EN 50518:2019 ergänzt; b) Detailierung von Verbindungen in Abschnitt 4; c) neuer Verweis auf EN 50136-1:2012 in Abschnitt 4; d) Aufnahme von Regelungen für verschiedene Übertragungswege in 4.2; e) Forderung, dass bei Geräten, die auf IP-Basis kommunizieren, der Austausch mit der Zentrale nach CLC/FprTS 50134-9:2018-01 erfolgen muss, wurde in 5.2 ergänzt; f) in 5.3.3 muss die Leitungsüberwachung nach EN 50136-1:2012 erfolgen; g) Aufnahme eines digital-analog Wandlers in Abschnitt 6; h) in 8.1 wurde ergänzt, dass das Personen Notruf Gerät persönliche Informationen und Daten verschlüsselt übermitteln muss; i) in 8.5 wurde ergänzt, dass bei Einsatz von Verschlüsselungen diese mindestens EN 50136-1:2012, 6.8.1 und 6.8.2 entsprechen müssen; j) in 8.6 wurden Anforderungen an die Authentifizierung von Personen Hilferuf Geräten an der Alarmempfangszentrale aufgenommen; k) in 8.7 wurde aufgenommen, dass die Infrastruktur der Alarm Empfangszentrale regelmäßigen Test unterzogen werden muss und diese dokumentiert werden müssen.

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