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Norm [AKTUELL]

DIN EN 50136-3:2021-12

VDE 0830-5-3:2021-12

Alarmanlagen - Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen - Teil 3: Anforderungen an Übertragungszentralen (ÜZ); Deutsche Fassung EN 50136-3:2013 + A1:2021

Englischer Titel
Alarm systems - Alarm transmission systems and equipment - Part 3: Requirements for Receiving Centre Transceiver (RCT); German version EN 50136-3:2013 + A1:2021
Ausgabedatum
2021-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
29

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66,13 EUR exkl. MwSt.

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2021-12
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Deutsch
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29

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Einführungsbeitrag

Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm müssen als ein Minimum betrachtet werden. Wenn die Übertragungszahl (ÜZ) zusammen mit oder integriert in Empfangs-/Anzeigeeinrichtungen genutzt wird, müssen die Anforderungen der spezifischen Anwendungen oder deren entsprechenden Normen gelten. Die Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen und deren Klassifizierungen sind in der EN 50136-1 festgelegt. Unterschiedliche Arten von Alarmanlagen dürfen zusätzlich zu den Alarmmeldungen auch andere Arten von Meldungen senden, zum Beispiel Störungsmeldungen und Zustandsmeldungen. Diese Meldungen werden ebenfalls als Alarmmeldungen betrachtet. Meldungen, die für die Leitungs-Überwachung genutzt werden (zum Beispiel Polling) sind nicht in der Definition für Alarmmeldungen enthalten. Der Begriff "Alarm" wird in dem gesamten Schriftstück in diesem weiten Sinn genutzt. Zusätzliche Anforderungen für den Anschluss von unterschiedlichen Arten von Alarmanlagen werden in den dazu relevanten Europäischen Normen vorgegeben. Diese Änderung verbessert die zusätzlichen Anforderungen an so genannte gehostete RCT-Alarmübertragungssysteme und nimmt verschiedene Änderungen vor, um Fehler zu korrigieren und den aktuellen Stand der Technik besser widerzuspiegeln.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 50136-3 (VDE 0830-5-3):2014-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; b) Abschnitt 4 „Zweck“ wurde neu formuliert; c) Abschnitt 6 „Funktions-Anforderungen“ wurde überprüft und aktualisiert; d) Abschnitt 7 „Prüfungen“ wurde überprüft und aktualisiert.

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