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Norm [AKTUELL]

DIN EN 50499:2020-12

VDE 0848-499:2020-12

Verfahren für die Beurteilung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern; Deutsche Fassung EN 50499:2019

Englischer Titel
Procedure for the assessment of the exposure of workers to electromagnetic fields; German version EN 50499:2019
Ausgabedatum
2020-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
50

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2020-12
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50499:2019 mit Festlegungen für die Bewertung von Arbeitsplätzen im Hinblick auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz. Sie dient der Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU. Sie kann von Arbeitgebern für die Risikobewertung und, falls gefordert, für Messungen und/oder Berechnungen der Exposition von Arbeitnehmern genutzt werden. Auf der Grundlage von spezifischen Arbeitsplatznormen kann bestimmt werden, ob präventive Maßnahmen beziehungsweise Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Festlegungen der Europäischen Richtlinie herbeizuführen. Die in Frage kommenden Arbeitsplätze werden unterteilt in unkritische Arbeitsplätze, die aufgrund des Vorhandenseins von Geräten mit entsprechend begrenzter Feldabstrahlung keiner weiteren Beurteilung bedürfen, und in solche Arbeitsplätze, für die eine weitere Beurteilung notwendig ist. Eine nicht vollständige Liste von Geräten und Einrichtungen, die keine weitergehende Bewertung erfordern, ist in Tabelle 1 und eine nicht vollständige Liste von Geräten und Einrichtungen, die eine weitergehende Bewertung notwendig machen, ist in Tabelle 2 der Norm enthalten. Die Bewertungsverfahren werden in der vorliegenden Norm festgelegt. Die Bewertung eines Arbeitsplatzes kann durch Vergleich mit den Auslöseschwellen oder mit den Expositionsgrenzwerten erfolgen, die in der Richtlinie 2013/35/EU spezifiziert sind. Dabei müssen auch Situationen mit gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Quellen und/oder Feldern mehrerer Frequenzen adressiert werden. Der Arbeitgeber kann hierzu das im Anhang D festgelegte Verfahren der Bestimmung des Gesamtexpositionsquotienten verwenden, das einen einfachen konservativen Weg zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen zur Verfügung darstellt. Der Arbeitgeber kann optional auch andere geeignete Verfahren verwenden. Ferner werden Informationen zur Dokumentation der Risikobewertung gegeben, und Informationen zur Zoneneinteilung von Arbeitsplätzen sind im Anhang E vorhanden. Hierbei wird eine weitere Zone 1b eingeführt. Im Anhang A werden andere Gesundheits- und Sicherheitsaspekte neben den direkten Wirkungen behandelt (indirekte Wirkungen, Sicherheit von Arbeitnehmer/innen mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten, indirekte Wirkungen auf Geräte und Materialien, Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen). Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der Norm wurden die Festlegungen an die aktuelle Europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU angepasst. Ferner wurde der bisherige Anhang D überarbeitet, der nun das Verfahren der Bestimmung des Gesamtexpositionsquotienten beschreibt. Schließlich wurde der Anhang F gestrichen, der Informationen zur Exposition von Personen an Arbeitsplätzen, an denen Wechselstrom-Versorgungsleitungen vorhanden sind, enthielt. Entsprechende Festlegungen werden inzwischen durch die Europäische Norm EN 50647 bereitgestellt, deren Deutsche Fassung als DIN EN 50647 (VDE 0848-647) veröffentlicht wurde.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 50499 (VDE 0848-499):2009-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Bezugnahme auf die Neuausgabe der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie (Richtlinie 2013/35/EU) im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) und an allen anderen entsprechenden Stellen der Norm; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2; c) Hinzufügung der Begriffsdefinitionen 3.1.1 und 3.1.2 sowie 3.5.1 und 3.5.2 im Abschnitt 3; d) Änderung des Flussdiagramms in Bild 1 in 4.2; e) Hinzufügung einer Festlegung in 4.2 für den Fall, dass Ausnahmen nach Artikel 10 der Richtlinie 2013/35/EU anwendbar sind; f) Kürzung und allgemeinere Darstellung der Festlegungen im drittletzten Absatz von 4.2; g) Hinzufügung von Festlegungen zur Behandlung der Unsicherheit in 4.4; h) Aktualisierung der Verweisung auf die EN 50371 in eine Verweisung auf die EN 50663 in Abschnitt 5; i) Überarbeitung der Tabelle 1 in Abschnitt 5 durch Einführung von arbeitsumgebungsbezogenen Rubriken und die Einsortierung der Geräte in die entsprechende Rubrik; j) in Abschnitt 5 Ersatz von Bemerkungen in Zeile T.1.19 der Tabelle 1 durch eine Verweisung auf die EN 50647:2017; k) Überarbeitung der Tabelle 2 in Abschnitt 6 durch Einführung von arbeitsumgebungsbezogenen Rubriken und die Einsortierung der Geräte in die entsprechende Rubrik; l) in Abschnitt 6 Ersatz der Bemerkung in Zeile T.2.16 der Tabelle 2 durch eine Verweisung auf die EN 50647:2017; m) Hinzufügung von Festlegungen in Abschnitt 8 zur besseren Differenzierung der einzelnen Fälle; n) Hinzufügung von Festlegungen in Abschnitt 9 zur besseren Differenzierung der einzelnen Fälle; o) Hinzufügung von Abschnitt 11; p) Streichung des Hinweises „falls solche nicht vorhanden sind, sollte auf nationale Normen oder akzeptierte beste Praxis Bezug genommen werden“ in A.4 und Hinzufügung einer Verweisung auf die Reihe EN 50527 sowie eines Hinweises auf die Tabelle B4 der Richtlinie 2013/35/EU; q) Hinzufügung eines Hinweises auf die Tabelle B4 der Richtlinie 2013/35/EU in A.5; r) in C.1 Ergänzung von Jahresangaben bei den in der Tabelle C.1 aufgeführten Normen und Aktualisierung der Liste der genannten Normen; s) Streichung von Anhang D und Änderung der Nummer des nachfolgenden Anhangs von E in D; t) Streichung der Gleichungen für den Expositionsquotient für die Stromdichte in D.2.2.2 (vorher E.2.2.2); u) Streichung von Anhang F und Änderung der Nummer des nachfolgenden Anhangs von G in E; v) Einführung einer neuen Zone 2 in E.2 (vorher G.2) und Änderung der Nummer der bisherigen Zone 2 in Zone 3; dadurch bedingt wurde auch das Bild E.2 erweitert; w) Anpassung der Literaturhinweise.

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