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Dieses Dokument gilt für Erzeugungsanlagen bis einschließlich Typ B, die am Niederspannungsverteilnetz betrieben werden. Es legt technische Anforderungen fest, die sicherstellen, dass solche Anlagen netzverträglich arbeiten. Wesentliche Anforderungen sind Schutzfunktionen: zum Beispiel Spannungs-/Frequenzüberwachung, Inselnetzerkennung, Verhalten bei Netzstörungen: Fault Ride Through (FRT), ROCOF-Festigkeit, Regelverhalten: zum Beispiel Frequenzabhängige Wirkleistungsabgabe. Kommunikation mit dem Netzbetreiber: zum Beispiel Fernwirktechnik, Steuerbarkeit und Störfestigkeit gegenüber Netzereignissen wie Phasensprüngen. Dieses Dokument gilt nicht für Anlagen, die nicht parallel zum Netz betrieben werden (zum Beispiel Inselanlagen), Erzeugungsanlagen, die nur im Mittelspannungsnetz angeschlossen sind - dafür gilt EN 50549-2 und Anlagen, die unter die Netzanschlussregeln für Typ C und D fallen (zum Beispiel große Windparks oder PV-Freiflächenanlagen mit direktem MS-Anschluss). Gegenüber DIN EN 50549-1 (VDE 0124-549-1):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Anforderung zur Störfestigkeit gegenüber Phasensprüngen wurde eingeführt; b) Die Anforderung bezüglich ROCOF-Störfestigkeit für synchrone und nicht synchrone Erzeugungstechnologie wurde harmonisiert; c) FRT für Typ A wurde von einer Empfehlung zu einer Anforderung geändert; d) Für EESS wurden für den Fall einer Überfrequenz weitere Einzelheiten angegeben. Typische Anwendungsbeispiele sind Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden oder Gewerbebauten, Batteriespeichersysteme mit Netzanschluss, Blockheizkraftwerke (BHKW) im Niederspannungsnetz, Kleinwindanlagen oder Mikrogasturbinen und Hybridanlagen mit PV und Speicher.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50549-1:2020-10; VDE 0124-549-1:2020-10 .
Beabsichtigter Ersatz zum 2026-01 für: DIN EN 50549-1/A1:2025-02; VDE 0124-549-1/A1:2025-02 , DIN EN 50549-1:2020-10; VDE 0124-549-1:2020-10 .
Gegenüber DIN EN 50549-1 (VDE 0124-549-1):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Eine Anforderung zur Störfestigkeit gegenüber Phasensprüngen wurde eingeführt. b) Die Anforderung bezüglich ROCOF-Störfestigkeit für synchrone und nicht synchrone Erzeugungstechnologie wurde harmonisiert. c) FRT für Typ A wurde von einer Empfehlung zu einer Anforderung geändert. d) Für EESS wurden für den Fall einer Überfrequenz weitere Einzelheiten angegeben.
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