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Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (RAI, englisch: remote access infrastructure), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (zum Beispiel über IP-Verbindungen), für die folgenden Anlagen fest: a) Brandsicherheitsanlagen, unter anderem Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; b) Sicherheitsanlagen, unter anderem Einbruch- und Überfallmeldeanlage, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen; c) Personen-Hilferufanlagen; d) eine Kombination solcher Anlagen; e) mit den Anlagen a) – d) verbundene Managementsysteme. Dieses Dokument behandelt nicht: a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird; b) Standortdienste ohne Verwendung von Fernverbindungen.