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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm gilt für transportable Tischkreissägen zum Schneiden von Holz und ähnlichen Materialien mit einem Sägeblattdurchmesser bis maximal 315 mm. Diese Norm gilt nicht für transportable Tischkreissägen zum Schneiden von Stahl, Eisen, Messing oder Nahrungsmitteln. Handgeführte elektrische Kreissägen werden von EN 50144-2-5 abgedeckt. Diese Norm gilt nicht für Sägen, die von EN 50144-2-5 abgedeckt werden und in einem Werktisch montiert sind. Kreissägen, die weder transportabel noch handgeführt sind, werden von EN 1870-1 abgedeckt. Zuständig ist das K 514 "Elektrowerkzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 61029-2-1:2002-12; VDE 0740-501:2002-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61029-2-1:2013-07; VDE 0740-501:2013-07 , DIN EN 62841-3-1:2015-05; VDE 0740-3-1:2015-05 , DIN EN 62841-3-1:2018-08; VDE 0740-3-1:2018-08 .
Gegenüber DIN EN 61029-2-1 (VDE 0740-501):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) angepasst; b) Anhang ZZ hinzugefügt.