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Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 71-1:2026

Norm [VORBESTELLBAR]

DIN EN 71-1:2026-04

Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 71-1:2026

Englischer Titel
Safety of toys - Part 1: Mechanical and physical properties; German version EN 71-1:2026
Ausgabedatum
2026-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
239

ab 412,90 EUR inkl. MwSt.

ab 385,89 EUR exkl. MwSt.

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2026-04
Originalsprachen
Deutsch
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239

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Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-1:2018-12 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 71-1:2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe und Definitionen zu "Spritzgrat" (3.28), "Latexballon" (3.40), "Bezugsquader" (3.57), "dämpfendes Material" (3.60) und "Spielzeug mit weicher Füllung" (3.63) sowie zu diversen Begriffen im Zusammenhang mit "Aufsitz-Spielzeug" (3.62) neu aufgenommen, Definitionen zu "ohrnahes Spielzeug" (3.11), "großes und sperriges Spielzeug" (3.39) und "Spielzeug mit weicher Füllung" (3.63) überarbeitet und Begriffe und Definitionen zu "maximale Sattelhöhe" (früher 3.44) und "Kunststofffolie" (früher 3.52) gestrichen; b) Anforderungen an quellende Materialien (4.6) überarbeitet; c) Trampoline, die in den Anwendungsbereich von DIN EN 71-14 fallen, von den Anforderungen zu "Kanten" (4.7), "Spitzen und metallische Drähte" (4.8), "Herausragende Teile" (4.9), "Federn" (4.10.4) und zu Umhüllungen bei "Spielzeug, das in seinem Inneren ein Kind aufnehmen kann" (4.14.1) ausgenommen; d) Anforderungen an "Herausragende Teile" (4.9) präzisiert; e) Anforderungen an Spielzeug, das dazu vorgesehen ist, das Gewicht eines Kindes zu tragen, (4.15) und insbesondere an Aufsitzspielzeug überarbeitet und neu strukturiert; f) Anforderungen an "Umhüllungen" (4.14) und insbesondere bei "Spielzeug, das in seinem Inneren ein Kind aufnehmen kann" (4.14.1) und "Spielzeug, das den Kopf vollständig umschließt" (4.14.2) überarbeitet; g) Anforderungen an "Geschossspielzeug" (4.17) präzisiert; h) in 4.18 "Wasserspielzeug und aufblasbares Spielzeug" klargestellt, welche Bestimmungen der in Bezug genommenen Norm ausgeschlossen sind; i) in 4.23.3 "Elektro-Experimentierkästen mit Magneten für Kinder über 8 Jahren" klargestellt, dass die Ausnahme auch für magnetische Bestandteile gilt; j) klargestellt, dass Yoyo-Bälle den Anforderungen in 4.24 entsprechen, wenn das Band während der Prüfung reißt; k) Anforderungen an "Lebensmittel imitierendes Spielzeug" (4.28) aufgenommen; l) Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und insbesondere die allgemeinen Anforderungen (5.1) sowie Anforderungen an "Schnüre, Ketten und elektrische Leitungen" (5.4), "Form und Größe von bestimmten Spielzeugen" (5.8) und "Gurte, die dazu vorgesehen sind, vollständig oder teilweise um den Hals herum getragen zu werden" (5.14) überarbeitet; m) klargestellt, dass die Anforderungen an "Verpackung" (Abschnitt 6) auch gelten, wenn das Spielzeug für den Zusammenbau durch einen Erwachsenen gekennzeichnet ist; n) Anforderungen an Warnhinweise, Kennzeichnungen und Gebrauchsanleitungen, insbesondere die allgemeinen Anforderungen (7.1) sowie die Anforderungen an "Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten vorgesehen ist" (7.2), "Geschossspielzeug" (7.7) und "Spielzeug, das dazu vorgesehen ist, das Gewicht eines Kindes zu tragen" (7.14) überarbeitet, o) diverse Prüfverfahren, insbesondere "Zugprüfung" (8.4), "Fallprüfung" (8.5), "Schlagprüfung" (8.7), "Druckprüfung" (8.8), "Einweichprüfung" (8.9), "Schärfe von Kanten" (8.11), "Biegsamkeit von metallischen Drähten" (8.13), "Quellende Materialien" (8.14), "Geometrische Form bestimmten Spielzeugs" (8.16), "Spielzeug, das dazu vorgesehen ist, das Gewicht eines Kindes zu tragen" (8.21), "Kinetische Energie und kinetische Energiedichte von Geschossen" (8.23), "Bestimmung des Emissions-Schalldruckpegels" (8.25), "Zugprüfung für Magnete" (8.30), "Messungen an Yoyo-Bällen" (8.33) und "Wandaufprallprüfung für Geschosse" (8.41), überarbeitet; p) neue Verfahren zur Prüfung der "zum Verlassen eines Spielzeugs, das in seinem Inneren ein Kind aufnehmen kann, erforderlichen Kraft" (8.42) und zur Prüfung, wann eine "Kombination aus Belüftungsöffnungen" als einzelne Gruppe angesehen werden kann (8.43) aufgenommen; q) diverse Erläuterungen in Anhang überarbeitet und eine neue Erläuterung der Anforderungen für "Lebensmittel imitierendes Spielzeug" (A.59) aufgenommen.

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