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Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-7:2020-06 .
Gegenüber DIN EN 71-7:2020-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die neuen Begriffe Pigment (3.3), Farbstoff (3.4) und Booster-Substanz (3.11) nebst Definitionen hinzugefügt und die Definition für Farbmittel (3.2) überarbeitet; b) die Anforderungen an die Migration bestimmter Elemente (normative Verweisung auf EN 71-3) gestrichen, da EN 71-3 ohnehin für Fingermalfarben gilt; c) die Anforderung an den pH-Wert (4.6) überarbeitet, indem die normative Verweisung auf EN ISO 787-9 durch eine Verweisung auf EN ISO 19396-1:2020 ersetzt wurde; d) die Anforderungen an N-Nitrosamine (normative Verweisung auf EN 71-12) gestrichen, da EN 71-12 ohnehin für Fingermalfarben gilt; e) Anforderungen an Booster-Substanzen (4.9) hinzugefügt; f) den informativen Anhang A "Nicht abschließende Liste in Fingermalfarben gebräuchlicher Farbmittel, die sowohl den allgemeinen als auch den spezifischen Reinheitsanforderungen entsprechen müssen" überarbeitet; g) den normativen Anhang B "Liste der zulässigen Konservierungsstoffe für Fingermalfarben" überarbeitet; h) in Anhang C die Beispiele für "Bei der Herstellung von Fingermalfarben verwendete Inhaltsstoffe" überarbeitet, insbesondere indem Booster-Substanzen hinzugefügt wurden; i) das Verfahren zum Nachweis bestimmter Azofarbmittel und zur Bestimmung freier primärer aromatischer Amine in Anhang D geringfügig geändert; j) Norm redaktionell überarbeitet.
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