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Norm [AKTUELL]
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2025-01 durch: DIN EN 9102, Ausgabe:2025-01
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2025-01 durch: DIN EN 9102, Ausgabe:2025-01
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Die DIN EN 9102 legt die grundlegenden Anforderungen für die Durchführung und Dokumentation der Erstmusterprüfung (FAI, en: first article inspection) fest. Falls die Anforderungen nach dieser Europäischen Norm geltenden behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen widersprechen sollten, muss den geltenden behördlichen und gesetzlichen Anforderungen Vorrang gegeben werden. Hauptzweck der Erstmusterprüfung ist es, zu validieren, dass Produktrealisierungsprozesse die Herstellung von Teilen und Baugruppen ermöglichen, die die technischen und Design-Anforderungen erfüllen. Eine gut geplante und durchgeführte Erstmusterprüfung wird den objektiven Nachweis erbringen, dass die Prozesse des Herstellers konforme Produkte herstellen können, sowie dass die damit in Zusammenhang stehenden Anforderungen verstanden und einbezogen wurden. Diese Norm gilt für Organisationen, die Verantwortung für die Herstellung der Designmerkmale des Produkts (das heißt Produktrealisierung) tragen. Die Organisation muss die Anforderungen dieser Europäischen Norm an Lieferanten oder Verarbeiter, die Designmerkmale herstellen, weiterleiten. Sie gilt für Baugruppen, Unterbaugruppen und Einzelteile, einschließlich Gussstücke, Schmiedestücke und Modifikationen an Standard-Katalog- oder handelsüblichen (COTS, en: commercial-off-the-shelf) Einheiten. Sofern nicht vertraglich vorgeschrieben, gilt diese Europäische Norm nicht für Entwicklungs- und Prototyp-Teile, die nicht als Bestandteil des ersten Produktionsdurchlaufs betrachtet werden, einmalige Einzelfertigungsaufträge, die nicht für die laufende Produktion vorgesehen sind (zum Beispiel aus der Herstellung genommene Ersatzteile), und eingekaufte Standard-Katalog-Einheiten, handelsübliche Einheiten (COTS) oder lieferbare Software. Die EN 9102 wurde überarbeitet, um die Bedeutung des Prozesses der Erstmusterprüfung für eine Organisation hervorzuheben, die Planungs- und Beurteilungstätigkeiten zu trennen und zu verbessern sowie die digitale Produktdefinition (DPD) und ihren Zusammenhang zum Erstmusterprüfprozess festzulegen. Zusätzliche Änderungen von Standard-Anforderungen, Festlegungen und zugehörigen Anmerkungen wurden als Reaktion auf Erfordernisse der Interessengruppe eingearbeitet. Das vorliegende Dokument (EN 9102:2015) wurde im Rahmen der International Aerospace Quality Group (IAQG) erarbeitet und für Europa von ASD-STAN, Fachbereich Qualität, veröffentlicht. Der Verband der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie - Normung (ASD-STAN) ist vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) für zuständig erklärt worden, Europäische Normen (EN) für das Gebiet der Luft- und Raumfahrt auszuarbeiten. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-05-01 AA "Grundlagen und Managementverfahren (Spiegelausschuss zu ISO/TC 20/SC 14)" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 9102:2007-10 .
Gegenüber DIN EN 9102:2007-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Planungs- und Bewertungstätigkeiten wurden getrennt und verbessert sowie die digitale Produktdefinition und ihr Zusammenhang zum Erstmusterprüfprozess festgelegt; b) zusätzliche Änderungen von Standard-Anforderungen, Festlegungen und zugehörigen Anmerkungen wurden als Reaktion auf Erfordernisse der Interessengruppe eingearbeitet; c) der Anwendungsbereich wurde um eine Aussage zum Vorrang behördlicher und gesetzlicher Anforderungen, eine konkrete Zweckbeschreibung und einen neuen Abschnitt zur Anwendung, welcher den Inhalt des bisherigen Abschnitts 4 aufnimmt, erweitert; d) es wurden zusätzliche Begriffe in den Abschnitt 3 aufgenommen und bestehende Begriffe überarbeitet; e) der bisherige Abschnitt 4 wurde in den Anwendungsbereich aufgenommen, damit ändert sich die Nummerierung der nachfolgenden Abschnitte; f) der Abschnitt "Anforderungen" wurde um die Unterabschnitte "Planung einer Erstmusterprüfung" und "Anforderungen der digitalen Produktdefinition" ergänzt, die Reihenfolge der Unterabschnitte änderte sich und bestehende Abschnitte wurden überarbeitet; g) der Abschnitt "Dokumentation" wurde überarbeitet; h) ein Abkürzungsverzeichnis wurde als neuer Anhang A aufgenommen; i) die Formulare befinden sich daher jetzt im Anhang B und wurden wie die zugehörigen Anleitungen auch bearbeitet.